Reise-Storno wegen Corona: Darum kriegt du kein Geld zurück
Dein Anbieter storniert deine Reise – dann bekommst du dein Geld zurück. Eigentlich. Nicht so bei einer Stornierung wegen Corona. Die Regierung hat Reise- und Fluganbietern jetzt eine Ausnahme gestattet, weswegen du erst einmal leer ausgehst.
Denn im sogenannten „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung wurde jetzt ein Beschluss, gefasst. Er gilt für Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen. Allerdings muss die EU-Kommission den Plänen noch zustimmen.
Gutschein für die nächste Pauschalreise
Für stornierte Pauschalreisen bedeuten die Pläne für dich, dass dein Reiseveranstalter dir – wenn du vor dem 8. März gebucht hast – einen Gutschein über den Wert der Reise ausstellen darf. Dieser Gutschein soll die eigentlich binnen 14 Tagen fällige Rückzahlung des Reisepreises ersetzen. Der Gutschein muss jedoch einige Bedingungen erfüllen. So soll es eine Insolvenzabsicherung geben, möglicherweise sogar mit einer staatlichen Rückversicherung. Der Gutschein ist bis Ende 2021 gültig. Hast du ihn bis dahin nicht eingelöst, muss der Veranstalter dir trotzdem das Geld zurückzahlen. Auch soll es eine nicht näher definierte Härtefallklausel geben für Fälle, in denen für den Buchenden der Gutschein unzumutbar ist.
Fluggesellschaften haben nahezu alle Flüge eingestellt, entsprechend wird auch dort ein Flug nach dem anderen storniert. Die neue Regelung soll den Airlines bereits kurzfristig aber auch mittelfristig die Möglichkeit geben, dir einen Gutschein auszustellen. Eine Rückzahlung binnen sieben Tagen sei dadurch nicht mehr notwendig. Auch hier gilt der 8. März als Stichtag für die Buchung.
Wie bei den Pauschalreisen spricht das Kabinett auch bei Flügen von noch nicht genauer erläuterten Härtefallregelungen. Und auch diese Fluggutscheine sind bis Ende 2021 gültig, danach muss der Wert erstattet werden. Achtung: Hier gibt es keine Regelung für den Fall einer Insolvenz. Diese Regelung fehlt bei direkt gebuchten Flugtickets generell.
Konzert- und Sport-Tickets
Noch im April will das Kabinett auch Veranstalter von Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen unter die Arme greifen. Das Prinzip ist das gleiche wie bei den Reisen: Tickets, die vor dem 8. März gebucht wurden, dürfen als Gutschein erstattet werden. Hierbei handelt es sich um nationales Recht, das keine Zustimmung der EU-Kommission benötigt.
So werden die Gutscheine begründet
Letztlich bekommen die Veranstalter und Airlines durch die Gutscheine einen zinslosen Kredit von ihren Kunden. Die Bundesregierung begründet das aber damit, dass wegen der Corona-Pandemie „massenhafte Erstattungsansprüche“ entstehen. „Vor dem Hintergrund zahlloser Stornierungen und Absagen ist für alle Bereiche [..] die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe verbunden“, heißt es. Das könne am Ende zu Insolvenzen führen, die die Regierung vermeiden will. Der Wunsch nach der Ausgabe von Gutscheinen käme von Reiseveranstaltern, Airlines und sonstigen Veranstaltern.
Kritik von Verbraucherschützern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Pläne. „Eine gemeinsame Bewältigung der Krise kann nicht funktionieren, wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern unverhältnismäßig große Risiken und Lasten aufgebürdet werden. Sie haben Vorkassezahlungen für Reisen in dem Vertrauen geleistet, diese Gelder auch bei Absagen zurückzuerhalten.“ Die Liquidität müsse durch Fonds ermöglicht werden, nicht durch Kundengelder.
„Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten. In der Corona-Krise sind viele Verbraucher genauso dringend auf liquide Mittel angewiesen wie Unternehmen.“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller. Auch fordert er, dass Reisende jetzt nicht weiter gezwungen werden, Restzahlungen zu leisten für Reisen, die vermutlich ohnehin nicht stattfinden.
Ich bin höchstwarscheinlich auch betroffen denn ich hatte für mitte Juni eine Pauschalreise gebucht