Beiträge von Peaceplayer

    Merkwürdigerweise geht es mir exakt genauso wie dir bro. Habe auch bei fear the walking dead nach der zweiten Folge abgebrochen. Vielleicht sind wir ja wirklich Zwillingsbrüder ?!?

    In rund einem Monat startet im deutschsprachigen Raum der Streaming-Dienst des Disney-Konzerns. Absolutes Highlights des Starts von Disney+ ist The Mandalorian, die erste Real-Serie aus dem Star Wars-Universum. Und die gibt es zum Start auch im Free-TV zu sehen.

    Disney hat einen Monat vor dem Start seines in den USA bereits enorm erfolgreichen Streaming-Dienstes die Werbeaktivitäten in Deutschland intensiviert bzw. den Startschuss gegeben. So können Interessierte seit Anfang dieser Woche ein vergünstigtes Abonnement bekommen, das Jahres-Abo erhält man bis zum offiziellen Start von Disney+ am 24. März 2020 für rund 60 Euro, das sind zehn Euro weniger als regulär.



    Kooperation von altem und neuem Fernsehen

    Doch das ist natürlich nicht alles, man versucht auch traditionelle Kanäle zu erreichen, genauer gesagt das lineare TV. Und das ist durchaus interessant, denn schließlich gelten Netflix, Disney+ und Co. als die neuen Erzfeinde des traditionellen Fernsehen. Deshalb ist die Kooperation zwischen Disney und dem Privatsender ProSieben auch durchaus bemerkenswert.


    Für The Mandalorian wurde per Unreal Engine ein "Holodeck" gebaut


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    Denn auf ProSieben wird es am 22. März 2020 im Hauptabendprogramm die Free-TV-Premiere von "Star Wars: Die letzten Jedi" zu sehen geben. Die Besonderheit ist, dass vor der Ausstrahlung von Kino-Episode 8 die erste Folge von The Mandalorian gezeigt wird (via Caschy) und das eben noch bevor Disney+ bei uns gestartet ist. Um 20.15 Uhr gibt es also die Serienepisode zu sehen, der Film folgt dann um 20.50 Uhr.




    Das ist natürlich eine PR-Aktion, von der beide Beteiligten profitieren wollen: Disney+ erhofft sich dadurch Werbung für seinen neuen Streaming-Dienst, ProSieben will an seinem Star Wars-Tag möglichst hohe Einschaltquoten erzielen. Denn Fans bekommen an diesem Tag die volle Ladung "Krieg der Sterne", denn um 17.50 Uhr zeigt ProSieben mit "Das Imperium schlägt zurück" den unbestritten besten Star Wars-Film aller Zeiten.

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    Neben "The Walking Dead" und "Fear the Walking Dead" schickt der Sender AMC im April eine weitere Serie im Zombie-Universum ins Rennen. In "The Walking Dead: World Beyond" steht dann eine neue Generation Überlebender im Mittelpunkt. Wenige Monate vor dem Start gibt es jetzt einen neuen Trailer.



    Das Spin-off The Walking Dead: World Beyond erzählt die Geschichte einer Gruppe Jugendlicher, die inmitten der Zombie-Apokalypse aufgewachsen ist, jedoch stets hinter hohen Mauern lebte. Dies ändert sich allerdings schnell, als ein Vater der Gruppe außerhalb der sicheren Zone in Gefahr gerät und die Freunde beschließen, ihre Heimat für eine Rettungsmission zu verlassen.



    Zwar soll The Walking Dead: World Beyond zur selben Zeit wie die Mutterserie spielen, ob die neuen Überlebenden aber jemals auf Daryl, Carol und Co. stoßen werden, ist unklar. Insgesamt soll das Spin-off nur zwei Staffeln umspannen, die erste davon startet am 12. April 2020 und wird hierzulande bei Amazon Prime Video zu sehen sein.

    Der beliebte Streamhoster-Dienst RapidVideo konnte sich kürzlich mit der Anti-Piraterie-Organisation Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) sowie der Motion Picture Association (MPA) außergerichtlich einigen. Demnach hat sich der CEO von RapidVideo vertraglich dazu verpflichtet, eine erhebliche Abfindung an die ACE zu zahlen. Zudem forderten die Rechteinhaber eine Übergabe der Domain der Site an die MPA, wie der P2P-Blog TorrentFreak berichtet.






    Online-Streaming-Sites und -Dienste: Hauptgegener der Rechteinhaber



    Während vor Jahren die Unterhaltungsindustrie noch ihren Hauptgegner in Torrent-Sites sahen, sind heute offenbar die Streaming-Portale und Streaming-Hoster zu den Hauptgegnern der Rechteinhaber geworden. Um dieser Bedrohung zu begegnen, haben einige globale Unterhaltungsunternehmen und Filmstudios ihre Kräfte gebündelt. Sie gründeten am 13. Juni 2017 die Allianz für Kreativität und Unterhaltung (ACE), in der nun auch diverse Hollywood-Studios, Netflix, Amazon und andere Unterhaltungsgiganten als Mitglieder aufgelistet sind. Die ACE stützt sich dabei auf die Anti-Piraterie-Ressourcen der Motion Picture Association. Die Koalition war sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Gerichts sehr aktiv, so auch im Fall von RapidVideo.



    RapidVideo wurde eigener Erfolg zum Verhängnis



    Bis zu seiner Schließung am 20. Oktober 2019 war RapidVideo eine der größten Video-Hosting-Sites im Internet und blickt dabei auf zahlreiche erfolgreiche Jahre zurück. Eine erste Version des beliebten Stream-Hosting-Dienstes gab es bereits seit dem 01.Februar. 2011, dem Tag seiner Gründung. Nach einer von 2013 bis Anfang 2017 eingelegten Pause startete CEO Alex Bytes dann im April 2017 mit einer zweiten Auflage von RapidVideo erneut durch. Die Seite wurde von Millionen Menschen frequentiert und hatte laut SimlearWeb monatlich circa knapp 100 Millionen Besucher zu Spitzenzeiten. Als solche war sie das Opfer des eigenen Erfolges, denn auch die ACE nahm Notiz von RapidVideo. Zudem sah sich der Streaming-Hoster mit einer Klage von Warner Bros. und Netflix konfrontiert.



    Unmittelbar nach dem Bust vom Szenehoster Share-Online.biz zog Alex Bytes dann endgültig den Stecker. Zwar gab er sich Tarnkappe.info in einem am 22. Oktober 2018 durchgeführten Interview noch zuversichtlich, indem er sein Agieren quasi als legal bezeichnete:


    „Wir haben bei Rapidvideo eine Firmenstruktur konstruiert, bei der wir trotz dieser Problematik legal operieren können. Wir zahlen natürlich weiterhin alle Steuern in Abhängigkeit davon, wo das Unternehmen niedergelassen ist. Da wir uns an die Regeln halten, sind wir keine Kriminellen!!!“



    Jedoch änderten sich kurze Zeit später offenbar die Zustände.



    EuGH-Urteil lenkte Aufmerksamkeit auf Streaming-Seiten



    Die Rechtssprechung geht nun offensiver gegen solche Dienste vor, die vorher noch im Graubereich der Justiz als geduldet galten und entsprechend akzeptiert und hingenommen wurden. In einem wegweisenden Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) vom 26.04.2017 um einen niederländischen Anbieter namens Filmspeler, der eine Multimedia-Box für den Fernseher offerierte, auf der zusätzliche Programme installiert waren. Aufgrund dieser speziellen Add-Ons konnten die Besitzer nicht nur auf legale, kostenlose Streams, sondern auch auf das Angebot illegaler Streamingseiten zugreifen. Der niederländische Urheberrechtsschutzverband BREIN klagte infolge auf Unterlassung. Der EuGH urteilte damals, es handele sich um eine „öffentliche Wiedergabe“, die nur dem Rechteinhaber zustehen würde. Experten schlussfolgerten damals, dass dieses Urteil noch weitere Streaming-Dienste betreffen würde und sie sollten recht behalten.



    Als Maßnahme, u.a. um gegen Raubkopien vorzugehen, beschloss man in einer EU-Richtlinie am 26. März 2019 im Europäischen Parlament, dass der Einsatz von Upload-Filtern zum neuen Standard auf digitalen Plattformen werden könnte. Auch RapidVideo setzte solche Uploadfilter bereits ein.



    CEO von RapidVideo zog die Reißleine



    Für CEO Alex Bytes war demgemäß in Verbindung mit sinkenden Einnahmen und einem sich verschlechternden rechtlichen Umfeld die Aufrechterhaltung von RapidVideo nicht mehr rentabel. Denn wie viele seiner Konkurrenten, wurde RapidVideo häufig von Piraten frequentiert. Vor allem von solchen, die für nichts etwas bezahlen wollen. Für den Streamhoster-Dienst gipfelte die Aufmerksamkeit der Rechtinhaber schließlich in einer Klage, die von zwei Mitgliedern der Motion Picture Association (MPA), Warner Bros. Entertainment und Netflix, eingereicht wurde. Die Medienunternehmen hofften, dass das Gericht die mutmaßliche Rechtsverletzung der Website beenden würde. Der CEO von RapidVideo hat jedoch vorausschauend gehandelt und beschloss, das Urteil nicht abzuwarten. Er schloss die Webseite schon vorher. RapidVideo ist seither Geschichte, viele Fans werden sich aber dennoch gerne an sie und ihre flüssige Bedienung zurückerinnern.



    MPA neuer Eigentümer der RapidVideo-Domains



    Alex Bytes hat das Eigentum an den Domains Rapidvideo.com und Rapidvideo.is nunmehr an die MPA übergeben, wie die untenstehenden Whois-Details zeigen.



    Zunächst war nicht klar, ob der Betreiber von RapidVideo die Domainnamen freiwillig übergeben hat. Die MPA, die die globale Anti-Piraterie-Koalition ACE anführt, informierte TorrentFreak jedoch, dass die Übertragungen Teil der geschlossenen Vereinbarung sind. Dies markierte auch das Ende des deutschen Rechtsstreits.



    RapidVideo ist nun Geschichte



    Auch Jan Van Voorn, einer der MPA-Manager, betrachtet den Fall als nunmehr beendet. Gegenüber TorrentFreak äußerte er:


    „Der Fall wurde nun abgeschlossen, und der Betreiber erklärt sich damit einverstanden, die Domainnamen zu übertragen und den ACE-Mitgliedern einen erheblichen Schadenersatz zu zahlen“.

    Für TorrentFreak bedeutet der Fall RapidVideo einen weiteren Sieg für die Rechteinhaber im Kampf gegen die Online-Piraterie:


    „Diese Abschaltung in Verbindung mit der außergerichtlichen Einigung ist ein weiterer Sieg für ACE und seine Mitglieder. Dazu gehören Netflix und Warner Bros. Entertainment, die den Ball ins Rollen gebracht haben.“

    Quelle; tarnkappe

    Ein entscheidend verbesserter Akku, den der Erfinder der Lithium-Ionen-Batterie vor drei Jahren präsentierte, ist über das Labor-Stadium hinaus. Die Technologie wurde jetzt zur praktischen Umsetzung an einen kanadischen Energieversorger lizenziert.

    Mit der Veröffentlichung hatte John Goodenough, der im Dezember im Alter von 97 Jahren zum bisher ältesten Empfänger eines Nobelpreises wurde, im März 2017 für Aufsehen gesorgt. Denn kaum jemand hatte gedacht, dass der Forscher in diesem hohen Alter noch bahnbrechende Erfindungen präsentieren kann. Das Konzept klingt allerdings ziemlich vielversprechend.


    Und entsprechend groß ist natürlich das Interesse des Marktes. Der Energieversorger Hydro-Québec konnte nun mit der University of Texas, die Goodenoughs Patente verwaltet, einen Lizenzvertrag abschließen, berichtet das Spectrum-Magazin. In den kommenden zwei Jahren sollen die Ingenieure in Kanada nun das Konzept zu marktreifen Akkus weiterentwickeln und im Zuge dessen auch die einzelnen Bestandteile so umsetzen, dass eine automatisierte Massenproduktion möglich wird.



    Mehrere Technologien werden genutzt

    Dies geschieht in der kommenden Zeit in der Forschungsabteilung des Energieversorgers, in der 120 Menschen beschäftigt sind. Diese werden aber nicht nur die Feststoff-Batterie mit Glas-Elektrolyt weiterentwickeln, sondern auch ein zweites Modell, das auf Goodenough patentiert ist: Einen Lithium-Eisenphosphat-Akku. Dieser gilt als eine der sichersten Varianten des Lithium-Ionen-Akkus und kommt daher beispielsweise schon in Elektrofahrzeugen zum Einsatz.


    Der Stromspeicher mit Glas-Elektrolyt beruht ebenfalls auf den Grundlagen des Lithium-Ionen-Akkus. In diesem ist das sonst flüssige Material durch ein geimpftes Glas ersetzt, wodurch die Sicherheit deutlich steigt, da nicht so leicht Kurzschlüsse entstehen können. Der Akku weist außerdem eine höhere Lebensdauer auf und lässt sich deutlich schneller aufladen.



    Quelle: Winfuture

    Schwarzpressungen ade? Die niederländische Antipiraterie-Organisation BREIN erwischte kürzlich einen Verkäufer illegal gepresster CDs zum Sonderpreis. Der Beschuldigte aus dem nordholländischen Amstelveen gab in der Folge eine Unterlassungserklärung ab und hat sich dazu verpflichtet, sein Lager aufzulösen.



    BREIN: Verkäufer von Schwarzpressungen sind „Parasiten“



    Nach Eingang der Mitteilung eines geschädigten Rechteinhabers nahmen Mitarbeiter von BREIN die bei einem Online-Marktplatz angebotenen CDs für nur 7,45 EUR genauer unter die Lupe. Nach Angaben der Anzeige warb man damit, dass es sich bei den CDs um fabrikneue Ware, frisch aus der Prese, handeln soll. Insgesamt wurden etwa 1.4000 rechtswidrige Titel angeboten. Nach einer Testbestellung stellte sich heraus, dass der Mann online Schwarzpressungen vertrieben hat. Das dürfte auch den auffällig niedrigen Preis erklären.



    Ein Gerichtsvollzieher stellte dem Tatverdächtigen eine Aufforderung zu, er solle sofort sein illegales Angebot einstellen und BREIN mitteilen, in welchem Umfang er seine Geschäfte getätigt hat. Zudem forderte man ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Diese beinhaltet eine Strafklausel, sollte der Mann aus Amstelveen zu einem späteren Zeitpunkt gegen den von ihm unterzeichneten Vertrag verstoßen.



    Finanzielle Spielräume gering



    Nach einigen Telefonaten kam der Mann der Vorladung nach und erklärte sich mit einer Strafe in Höhe von 1.500 EUR einverstanden. Sein Konto wird laut der Pressemitteilung von BREIN überwacht. Damit will man kontrollieren, ob der Mann eventuell doch nicht der Versuchung widerstehen kann, sein altes Geschäftsmodell aufleben zu lassen.



    „Der Verkauf von physischen Kopien ist immer noch eine wichtige Einnahmequelle für die Hersteller und den Handel. Die (finanziellen) Spielräume sind gering. Es geht um Beschäftigung und die Belohnung von Kreativität. Wir können nicht zulassen, dass (der Markt) von solchen Parasiten befallen wird„, gab BREIN-Direktor Tim Kuik, bekannt.



    Filmspeler-Urteil größter Coup



    P.S.: Der niederländischen Stichting BREIN, die die Interessen der Rechteinhaber vertritt, gelang vor drei Jahren der bislang größte Coup mit der EuGH-Grundsatzentscheidung “Filmspeler“. Die Richter haben in ihrem Urteil festgelegt, dass für die Besucher offensichtlich rechtswidriger Kino-Portale das reine Streaming, ohne permanenten Download des Kinofilms bzw. der TV-Serie, illegal ist. Damit würde man eine rechtswidrige Vervielfältigung des Werkes vollziehen, die seitdem in der Theorie strafrechtlich und zivilrechtlich geahndet werden kann. In der Praxis hat man bislang keinen Nutzer derartiger Portale belangt.



    Was mir als Besucher von Kinox.to oder Movie4k.to konkret drohen kann, haben wir hier sehr ausführlich behandelt






    Quelle; tarnkappe

    FÜRTH. (244) Dem Fachkommissariat K 11 für „Cybercrime“ der Kriminalpolizei Fürth gelang es, eine überörtlich agierende Tätergruppe zu ermitteln. Mehrere Polizeidienststellen im Bundesgebiet waren an den Ermittlungen beteiligt.



    Anlass der Ermittlungen war, dass sich im September 2019 ein Geschädigter bei der Fürther Polizei meldete und Anzeige wegen des Verdachts des Computerbetruges erstattete. Schnell schalteten sich die Experten für Cybercrime der Kriminalpolizei Fürth ein und übernahmen die umfangreichen Ermittlungen.



    Der Geschädigte gab an, dass von seinem Konto zwei unberechtigte Überweisungen getätigt wurden, ohne dass er diese autorisiert hatte. Die IT-Kriminalisten erkannten schnell, dass es sich hier um einen Fall des sog. „SIM-Swapping“ handelte. Bei diesem Phänomen greifen Betrüger u. a. Zugangsdaten für Online-Banking ab und führen in der Folge Geldüberweisungen durch, im Anschluss daran wird entweder sehr schnell Bargeld abgehoben, oder auf ausländische Konten weiter transferiert.



    Im konkreten Fall wurden die Zugangsdaten des Geschädigten auf unbekannte kriminelle Weise erlangt.



    Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein Bandenmitglied, der als Mitarbeiter in einem Mobilfunkgeschäft tätig war, ohne Wissen des Geschädigten eine Ersatz-SIM-Karte erstellt haben, die wiederum an einen weiteren Täter übergeben wurde. Im weiteren Verlauf wurden mit dieser Karte die SMS-TANs abgefangen, um zunächst die Überweisungen vom Konto des Geschädigten auf ein Konto eines weiteren Verdächtigen zu ermöglichen. In der Folge wurden in einem anderen Bundesland sofortige Bargeldabhebungen durchgeführt.



    Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei Fürth, die sich unter anderem nach Hessen und Nordrhein-Westfalen ausweiteten, wurden unter Einbindung Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - geführt.



    Im Zuge der Ermittlungen wurden Mitte Februar 2020 zeitgleich mehrere Objekte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen durchsucht. Hierbei wurden neben tatrelevanten Beweismitteln noch eine größere Menge Betäubungsmittel, die auf einen Handel deuten, aufgefunden und sichergestellt.



    Die Tatverdächtigen müssen sich nun in entsprechenden Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Computerbetruges verantworten. Die Bande kommt nach bisherigem Stand für einen entstandenen Entwendungsschaden von mittlerweile ca. 20.000 Euro in Frage.



    In diesem Zusammenhang empfiehlt die Polizei folgendes:



    • Nutzen Sie, wenn für Ihr mobiles Betriebssystem verfügbar, Antivirenprogramme und Überwachungs-Apps, die Ihnen die Berechtigungen von anderen Apps (z.B. Zugriff auf das Telefonbuch) anzeigen.


    • Laden Sie keine Dateien aus unsicheren Quellen herunter. Nutzen Sie nur App-Stores seriöser Anbieter.


    • Verwenden Sie Online-Banking-Apps nicht auf dem gleichen Gerät, auf dem Sie auch die mobilen TAN empfangen.


    • Hinterfragen Sie grundsätzlich SMS, MMS oder E-Mails mit „Links“ die Sie erhalten – es kann sich um Schadsoftware handeln.


    • Lesen Sie vor Kauf und Nutzung der Apps die Bewertungen in den App-Stores.






    Quelle; polizei.bayern

    Das neue Feature des Streamingdienstes ist vor allem auf Unentschlossene und Bingewatcher zugeschnitten.


    Netflix versucht kontinuierlich sein Produkt zu optimieren – jetzt integriert der Streamingdienst eine neue Funktion. Auf der Suche nach dem nächsten Netflix-Highlight soll ab sofort eine Top-10-Liste bei der Entscheidung helfen. Zunächst wurde in Großbritannien und Mexiko erfolgreich mit dem neuen Feature experimentiert, jetzt weitet Netflix das Angebot auf andere Länder aus – auch auf Deutschland.


    Die Liste zeigt, was andere Mitglieder im eigenen Land am liebsten schauen. Sie wird täglich aktualisiert und individuell angepasst. Die einzelnen Einträge in die Liste sind darüber hinaus mit Prozentangaben versehen, die zeigen, wie relevant ein Format für den Nutzer ist. Neben der allgemeinen Top-10-Liste gibt es außerdem Film- und Serien-Listen. Alle Inhalte, die es in die Liste schaffen, tragen darüber hinaus eine „Top 10“-Kennzeichnung überall auf Netflix.



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    Wer also absolut mit dem Trend gehen und nichts verpassen möchte, oder einfach nur manchmal zu faul ist, sich zu entscheiden, dürfte in den Top-10-Listen sich gut aufgehoben fühlen.



    Quelle; Digitalfernsehen

    amsung hatte in der letzten Woche weltweit mehrere unerwünschte Be­nachrichtigungen an zig Millionen Smartphone-Nutzer verschickt. Dies verwirrte manche Kunden und führte letztlich sogar dazu, dass ein Sicher­heitsproblem auf der Samsung-Website bekannt wurde.

    Wie die Kollegen von The Register aufgrund einer Vielzahl von Mails ihrer Leser berichten, versuchten einige von ihnen, sich nach dem Empfang der über die "Find My Phone"-App eingegangenen unerwünschten Nachrichten auf der Samsung-Website einzuloggen. Sie wollten so wohl sicher gehen, dass sich keine Drittperson Zugriff auf ihr Samsung-Profil verschafft hatte.



    Interner Test verunsichert Kunden, legt Datenleck offen

    Tatsächlich waren die Nachrichten, in denen einfach nur "1" stand, von Samsung als Teil von internen Tests bezeichnet worden, es gab also nie die Gefahr, dass sich durch eine im direkten Zusammenhang mit den unerwünschten Meldungen aus der Find My Phone-App ein Sicherheitsproblem ergibt. Stattdessen sorgte der Fehler aber dafür, dass ein Problem mit dem Nutzerbereich der Samsung-Website bekannt wurde.


    Laut dem Bericht aus Großbritannien konnten einige der Besitzer von Samsung-Smartphones, die sich bei der Website in ihr Nutzerkonto einloggten, vorrübergehend die Daten anderer Nutzer einsehen. Dazu gehörten Informationen wie die E-Mail-Adresse, Telefonnummern und die letzten vier Ziffern der mit dem jeweiligen Nutzerkonto verknüpften Kreditkartennummern.



    Mittlerweile hat Samsung gegenüber dem niederländischen Magazin SamMobile weitere Informationen zu dem Sicherheitsproblem auf seiner Website genannt. So standen die unerwünschten Nachrichten und das Problem mit der Einsehbarkeit fremder Daten über die Website nicht in einem direkten Zusammenhang. Darüber hinaus sei der Fehler auf die britische Version der Samsung-Website beschränkt gewesen, hieß es weiter.


    Samsung habe die Option zur Anmeldung auf dem betroffenen Portal sofort nach dem Eingang der ersten entsprechenden Rückmeldungen von Nutzern deaktiviert. Darüber hinaus sei die Zahl der betroffenen Kunden nur sehr gering gewesen. Konkret sprach das Unternehmen von 150 Anwendern, bei denen der Zugriff auf das Nutzerkonto durch Dritte vorrübergehend möglich war. Inzwischen informiere man die Kunden und ergreife Maßnahmen, um derartige Vorfälle künftig zu unterbinden, so Samsung weiter.




    Quelle: Winfuture

    Mehrere Kunden von Google Pay, die Paypal bei dem Bezahldienst hinterlegt haben, beklagen unautorisierte Abbuchungen. Teils geht es um mehrere hundert Euro.



    Frankfurt Einmal geht um 646,75 Euro, ein anderes Mal um 461,96 Euro – und häufig folgen gleich mehrere Transaktionen aufeinander, die nicht gewollt sind: Etliche deutsche Nutzer des Bezahldienstes Google Pay beanstanden Fehlabbuchungen über ihr Konto beim Onlinebezahldienst Paypal, das sie bei Google Pay hinterlegt haben.







    Entsprechend äußert sich eine Reihe von Kunden auf den Online-Hilfeseiten von Paypal und Google Pay. Demnach taucht im Betreff der Fehlbuchungen oft „Target“ als Zahlungsempfänger auf. Fraglich ist, ob die betroffenen Kunden manche Zahlungen noch aufhalten konnten. Ein Nutzer berichtet, die ungewollte Transaktion sei im Paypal-Konto als „Offen – Autorisierung“ angegeben.



    Passiert sind die fehlerhaften Transaktionen demnach in der Nacht von Samstag auf Sonntag oder am Sonntag. Zuerst hatte „Caschys Blog“ darüber berichtet. Warum es Fehlbuchungen gab und wie viele Kunden betroffen sind, ist unklar.



    Paypal erklärte auf Handelsblatt-Anfrage, das Unternehmen untersuche derzeit die Fälle. „Uns ist bewusst, welches Vertrauen uns Menschen entgegenbringen, indem sie uns ihr Geld anvertrauen. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst.“ Google äußerte sich bis zum Abend nicht.



    Laut betroffenen Kunden hat Google seine Nutzer derweil auf Paypal verwiesen. In einer Antwort von Google an Nutzer heißt es unter anderem: „Es ist sehr logisch, dass Sie sich bei uns melden. Allerdings können wir in dieser Situation nicht viel machen. Paypal, Ihre Bank und die Polizei sind eher die richtigen Ansprechpartner.“ Man empfehle, sich mit dem Anliegen direkt an den Kundensupport von Paypal zu wenden.



    Die Google-Pay-App ermöglicht das Bezahlen per Android-Smartphone an der Ladenkasse. Zudem kann man Google Pay auch als Bezahlart beim Online-Shopping verwenden, mobil oder am PC. Gestartet ist Google Pay in Deutschland im Juni 2018, zu den ersten Kooperationspartnern gehörte die Commerzbank.



    Seit Oktober 2018 können auch Paypal-Nutzer Google Pay verwenden. All jene, die ein Android-Handy haben, können dabei ihr Paypal-Konto in der Google-Pay-App als Zahlungsmethode hinterlegen. Eingebunden in das Angebot ist auch der Kreditkartenanbieter Mastercard. Um Paypal in Google Pay nutzen zu können, wird das Paypal-Konto im Hintergrund mit einer sogenannten digitalen Debit-Mastercard verbunden. Diese dient dann in Google Pay als Zahlungsquelle.



    Das Bezahlen per Smartphone steht in Deutschland noch ganz am Anfang. Statt zum Handy greifen die deutschen Verbraucher an der Ladenkasse sehr viel häufiger zur EC-Karte, die heute offiziell „Girocard“ heißt. Dabei nimmt besonders das kontaktlose Bezahlen zu, wobei man die Karte lediglich auf das Kassenterminal auflegen muss.



    Auch Apple Pay kooperiert mit etlichen Banken, iPhone-Nutzer müssen dafür ihre Kreditkarte hinterlegen. Zudem haben beispielsweise die Deutsche Bank, die Sparkassen sowie die Volksbanken für Android-Smartphones eigene Bezahlangebote gestartet.



    Quelle; handelsblatt

    Das nächste Kapitel im Kampf ums Überleben gegen die Zombieapokalypse: Fox nimmt die Ausstrahlung der 10. Staffel „The Walking Dead“ wieder auf.

    Gelingt es der Gemeinschaft um Daryl Dixon (Norman Reedus) und Co. im Kampf gegen die Flüsterer, diesen übermächtigen Feind, der sich bestens an das Überleben in der apokalyptischen Welt angepasst hat, ihre Menschlichkeit zu bewahren? Fox zeigt ab diesem Montag exklusiv die zweite Hälfte von Staffel 10. Die acht neuen Episoden werden wöchentlich um 21 Uhr ausgestrahlt – nur 24 Stunden nach der US-Premiere.

    Alle Folgen sind wahlweise im englischen Original oder der deutschen Synchronfassung zu sehen und im Anschluss an die lineare Ausstrahlung auch über die mobilen Portale von Sky, in der Megathek auf MagentaTV sowie Vodafone Select und GigaTV verfügbar.


    Quelle:DF

    Weil sein Vermieter den Inhalt seiner Wohnung samt Wallet-Codes entsorgte, ist der Mann jetzt Tausende Bitcoins los.



    Der Ire Clifton Collins erwarb zwischen 2011 und 2012 6.000 Bitcoin. Das Geld dafür hatte er durch den Anbau und Verkauf von Marihuana verdient.



    Damals war ein Bitcoin zwischen 3,70 und 5,50 Euro wert. Heute sind es knapp 9.000 Euro, wodurch die Bitcoin etwa 54 Millionen Euro wert wären. Das Problem daran: Collins’ Vermieter hat die Codes für die Wallets entsorgt, wie die Irish Times schreibt.



    Codes auf A4-Zettel



    Und so kam es dazu: Collins wurde 2017 aufgrund seiner Drogengeschäfte verhaftet und zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das führte dazu, dass er aus seiner Wohnung geflogen ist.



    Sein Vermieter entsorgte daraufhin einen beträchtlichen Teil seiner Besitztümer. Darunter auch einen A4-Zettel, auf dem die Codes für die Bitcoin-Wallets notiert waren. Wallets sind wie virtuelle Geldbörsen, in denen die Bitcoin abgelegt werden. Insgesamt waren die umgerechnet 54 Millionen Euro auf 12 Wallets aufgeteilt.



    Behördenzugriff



    Durch den Verlust der Codes hätten laut dem Bericht auch die Behörden keinen Zugriff auf das Geld. Die Aussagen von Collins werden indes als glaubwürdig eingestuft.



    Demnach hätten Zeugen, die ihm unter anderem dabei geholfen haben, das Geld auf mehrere Wallets aufzuteilen, seine Angaben bestätigt. Die Polizei geht davon aus, dass er tatsächlich keinen Zugang mehr zu den Konten hat.



    Collins erklärte gegenüber der Times, er habe sich mit dem Verlust mittlerweile abgefunden und sieht es als “Strafe für seine Dummheit”.







    Quelle; futurezone

    AVM hat eine neue expertimentelle Labor-Version für die FritzBox 6590 und 6490 Cable veröffentlicht. Die beiden Kabelrouter erhalten die Vorschau-Version 7.19 und ziehen jetzt, was die neuen Funktionen betrifft, mit ihren DSL-Pendants gleich.

    Für die beiden Kabelrouter FritzBox 6590 und 6490 Cable steht ein Update im Beta-Kanal zur Verfügung. Zu den neuen Funktionen gehört unter anderem, dass AVM nun auch für diese beiden FritzBoxen den Support für WPA3 hinzugefügt hat. Zudem bekommen die beiden Router jetzt Unterstützung verschlüsselter Auflösung von Domain-Namen zu IP-Adressen (DNS over TLS), sowie verschlüsselte Verbindungen am WLAN-Gastzugang. Die neue Versionsnummer für die 6590 lautet 07.19-76012, für die 6490 07.19-76010.



    Zum Zeitplan für die Veröffentlichung wurde noch nichts gesagt. Dann wird sich zeigen, wie weit vorangeschritten die Entwicklung bereits ist und wie viel Zeit die Betaphase beanspruchen wird. Die Liste der Neuerungen, Verbesserungen und allgemeinen Änderungen ist lang.



    Zahlreiche Änderungen enthalten

    Wir haben uns in den Release Notes einmal alle Neuheiten angeschaut und am Ende des Beitrag angefügt. Zu den Verbesserungen gehören unter anderem bei der Telefonie neue VoIP-Anbieterprofile, Erweiterung der Eigenschaften um "Mesh" in der Übersicht der Netzwerk­ver­bind­ungen, oder auch Verbesserungen bei Systemereignisen zu fehlgeschlagener Ticket­ein­gabe (Kinder­sicher­ung).



    Neue Funktionen Labor 07.19-7601x

    • Internet:
    • Unterstützung verschlüsselter Auflösung von Domain-Namen zu IP-Adressen (DNS over TLS)
    • WLAN:
    • Unterstützung für WPA3 (SAE) hinzugefügt
    • OWE/Enhanced Open (Opportunistic Wireles Encryption) ermöglicht verschlüsselte Verbindungen am WLAN-Gastzugang (öffentlicher WLAN-Hotspot)
    • WPA3 (transition mode) auch für Verbindungen zu Repeatern
    • Telefonie
    • Die Push Service Mail "Anrufe" erweitert um Rufe von Türsprechstellen (inkl. Bild)
    • Unterstützung für verschlüsselte Telefonie (TLS und SRTP) für Telekom, Easybell und dus.net
    • Unterstützung für Online-Telefonbücher von Apple (iCloud), Telekom (MagentaCLOUD) sowie von CardDAV-Anbietern
    • DECT/FritzFon:
    • Bei der Eingabe von Telefonnummern werden dazu passende Telefonbucheinträge vorgeschlagen
    • Startbildschirm zur Temperaturanzeige eines ausgewählten Sensors
    • Anzeige der FritzBox Systemereignisse mit OK-Taste im Startbildschirm FritzBox
    • Smart Home:
    • Gruppe mit FritzDECT 301 wird zu einheitlicher Heizeinheit ***
    • Mesh:
    • Erweitertes Mesh-Steering verbessert die WLAN-Leistung mobiler Geräte
    • Hinweis in den Ereignismeldungen, wenn eine Netzwerkschleife besteht
    • Verbesserter Autokanal der FritzBox berücksichtigt von anderen Produkten im Mesh erkannte WLAN-Störer (z.B. Radar, Babyphone..)
    • System:
    • Laborbegrüßungsseite mit Hinweisen zu Neuigkeiten
    • Sprach- und Landesauswahl hinzugefügt
    • Zeitraum für die Durchführung automatischer Updates festlegbar
    • USB:
    • Unterstützung von aktuellen SMB-Versionen (SMBv2/v3)


    So läuft das Test-Programm

    Das Beta-Programm (experimentelle Labor-Updates für FritzOS) von AVM steht Besitzern einer FritzBox und deren Zusatzgeräten offen. Im Betatest sind jeweils nur einige Modelle aufgeführt, man kann sich über eine Sonderseite über den Status der öffentlichen Tests informieren. Die Teilnahme am Test erfolgt auf eigene Gefahr - AVM bietet für die Betaversionen keinen Support an. Ein Zurücksetzen der Box ist aber jederzeit möglich.





    Quelle: Winfuture

    Der niederländische Kabelnetzbetreiber Ziggo stellt für seine Internet-Kunden am 01. April den hauseigenen Zugriff auf das Usenet ein. Die Piratenjäger von BREIN feiern die Ankündigung mit einer eigenen Pressemitteilung. Statt des eigenen Usenet-Zugriffs empfiehlt der größte niederländische Kabelnetzbetreiber mehrere Usenet-Provider, die böse Zungen möglicherweise dem digitalen Graubereich zuordnen könnten. Das und einiges mehr sorgt dafür, dass BREIN der Jubel sichtlich im Halse steckenbleibt.



    Karneval bei Ziggo? ISP will eigenen Zugriff auf das Usenet abdrehen!



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    Leider kein Aprilscherz. Auf der Webseite kündigt der Utrechter Kabelnetzbetreiber Ziggo an, dass es die Newsgroups ab dem 1. April 2020 nicht mehr geben werde. Als Begründung gibt das Unternehmen an, der Dienst werde bei Ziggo sowieso kaum noch genutzt. Für Ziggo-Neukunden sind die Newsgroups sowieso schon seit 2015 nicht mehr verfügbar. Wenn die Altkunden nach dem 1. April auf Newsgroups zugreifen wollen, dann könne man „verschiedene kostenpflichtige Abonnements mit externen Parteien“ abschließen, heißt es dort. Der Zugriff auf die Binärbretter liefe abhängig vom Preis, von langsam für wenige Daten, bis hin zu teuren Anbietern, die einen zügigen Download gewährleisten. Als externe Usenet-Provider empfiehlt und verlinkt man auf Anbieter wie Eweka.nl, Vipernews.com und last, but not least auf Xsnews.com.



    BREIN bleibt der Jubel im Hals stecken



    “An sich eine gute Nachricht“, eröffnet der Direktor der Antipiraterie-Organisation BREIN, Tim Kuik, seine Pressemitteilung. Dort heißt es weiter:


    “Schließlich ist es allgemein bekannt, dass das Usenet seit Jahren ein einziges großes Piratenlochist. Benutzer schließen in der Regel ein kostenpflichtiges Abonnement bei einem kommerziellen Usenet-Anbieter ab. Das ist immer noch möglich. Ziggo gibt (leider) einige Beispiele dafür, wohin Benutzer gehen können, und erklärt auch, warum sich Benutzer dies wünschen würden:

    ‚Mit Newsgroups können Sie sehr einfach Dateien wie Filme, Serien und Musik herunterladen. Newsgroups befinden sich nicht im World Wide Web, sondern in einem eigenen Netzwerk, das auf dem Usenet-Protokoll basiert‘.“

    BREIN bemängelt, dass der ISP Ziggo nicht zugeben würde, dass es sich bei den angebotenen Inhalten „fast ausschließlich um illegal angebotene Filme, Serien und Musik handelt“. Kuik kritisiert weiterhin, dass die kommerziell handelnden Usenet-Provider die Eigentümer der gespeicherten Inhalte auf ihren Servern seien. Man profitiere davon und halte sie für die zahlende Kundschaft verfügbar. “Die Schöpfer, Rechteinhaber und rechtlichen Plattformen sehen keinen einzigen Penny davon.“ Was die Usenet-Provider tun, sei „reiner Diebstahl“, so der Leiter des niederländischen GVU-Pendants.



    Zeit der Diskussionen im Usenet ist schon lange vorbei



    Allerdings stellt BREIN zurecht fest, dass es die Textbretter des Usenet, so wie es früher einmal war, schon lange nicht mehr gibt. In den 80er Jahren konnte man über die Textbretter viele Fragen stellen, die einem persönlich beantwortet wurden. Diese Funktion haben später die Internet-Foren, Suchmaschinen und last, but not least zentral organisierte Online-Dienste wie Facebook übernommen.



    Am Ende seines Vortrages merkt der Leiter der Antipiraterie-Vereinigung an, wenn schon einer der größten Internet-Anbieter der Niederlande kein eigenes Usenet mehr anbiete, so hätte man wenigstens auf die legalen Alternativen wie Spotify oder Deezer für Musik, oder für Filme, auf Apple TV+, Disney+ oder Netflix, hinweisen können.



    Kritische Töne bei Twitter



    Der folgende Tweet fasst die Problematik ganz gut zusammen:




    https://twitter.com/i/web/status/1230191284163350529


    2.jpg



    Übersetzung: Die Stiftung BREIN empfiehlt, dass Usenet-Benutzer besser Streaming-Dienste wie Netflix nutzen sollten. Also habe ich sofort angefangen, mit Netflix zu surfen, aber ich kann (die Inhalte) meiner Lieblingsgruppen comp.lang.* nirgends finden. Was sagst Du dazu, BREIN?



    Quelle; tarnkappe

    Netflix: Übersicht der neuen Filme und Serien im März 2020



    Der Februar neigt sich dem Ende, da stehen bereits die Film- und Serien-Highlights fest, die man im März 2020 bei Netflix zu sehen be­kommt. In einem knapp vierminütigen Trailer kündigt die Streaming-Plattform an, welche Blockbuster man für seine zahlenden Abon­nen­ten bereithält. Auch in diesem Monat haben wir uns durch die Liste der Neuerscheinungen gekämpft, um euch alle Originals und die so genannten Lizenztitel übersichtlich im unteren Bereich dieses Artikel darzustellen. Insgesamt stehen im März mehr als 80 neue Filme und Serien-Staffeln zum Streamen und Downloaden zur Verfügung.



    Mehr Infos im Link ;)

Schon gewusst…?

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