Beiträge von Peaceplayer

    Die Deutsche Telekom und Disney geben ihre offizielle Partnerschaft be­kannt, die sich über MagentaTV hinaus entwickelt. Neu- und Be­stands­kun­den in Mobilfunk- sowie Internet-Verträgen erhalten einen Zugang zum Streaming-Dienst Disney+ für sechs Monate kostenlos.

    Schon seit mehreren Wochen pfiffen es die Spatzen von den Dächern, dass sich die Telekom und Disney wohl zeitnah über eine MagentaTV-Kooperation einig werden könnten. Die Part­ner­schaft wurde heute von Telekom-Vorstand Dirk Wössner und Disney-Europa-Chef Jan Koeppen bestätigt. Somit wird die am 24. März startende Video-Streaming-Plattform auch Teil der Magenta-Welt. Davon profitieren nicht nur Abonnenten von MagentaTV, sondern auch Kunden mit MagentaMobil- und MagentaZuhause-Tarifen. Sie erhalten von der Telekom das Angebot, Disney+ sechs Monate lang gratis zu nutzen.


    Nach der Gratiszeit kann Disney+ für monatlich 5 Euro genutzt werden

    Die speziell dafür geschaltete Aktionsseite ist während des Zeitraums der Veröffentlichung dieses Artikels teilweise noch stark überlastet, was zum Beispiel die Übermittlung von mTANs betrifft, die für die Registrierung per SMS auf das eigene Smartphone geschickt werden. Da es keinerlei zeitliche Beschränkungen zu geben scheint, kann man sich mit der Bu­chung Zeit lassen. Für den Gratis-Zeitraum sind alle Kunden mit Laufzeitverträgen qua­li­fi­ziert, Prepaid-Nutzer bleiben außen vor. Nach den kostenlosen sechs Monaten bietet die Te­le­kom seinen Kunden Disney+ dauerhaft für 5 Euro pro Monat, anstelle der sonst üblichen 6,99 Euro an. Dabei kann der Dienst monatlich gekündigt werden.



    Zum Deutschland-Start am 24. März 2020 zeigt Disney+ über 1000 Filme und Serien aus den Universen von Disney, Marvel, Pixar, Star Wars, 20th Century Fox und National Geographic. Wel­che Inhalte zum Launch zur Verfügung ste­hen, zeigen wir euch in diesem Artikel oder in der kürzlich veröffentlichten PDF-Datei zum Ausdrucken und Abspeichern. Außerdem be­ant­wor­tet unser FAQ-Artikel zu Disney+ viele Fra­gen, die im Vorfeld auftreten könnten. Und wer kein Telekom-Kunde ist, der kann sich für kurze Zeit Disney+ als Früh­bucher zum Jahrespreis von 59,99 Euro sichern.


    Quelle.Winfuture

    Der Missbrauch von marktbeherrschenden Positionen scheint bei Google eher das tägliche Geschäft als eine Ausnahme darzustellen. Der Konzern soll auf diesem Weg auch eine erfolgreichere Entwicklung der Fire TV-Plattform Amazons behindert haben.

    Amazon versucht seit einiger Zeit, die eigene Fire-Oberfläche nicht nur über die eigene Hardware in den Markt zu bekommen, sondern sie auch direkt auf den Geräten anderer Hersteller bereitzustellen. Und es gibt zwar durchaus einige entsprechende Modelle, doch sind diese wirklich selten zu finden - insbesondere auch auf dem hiesigen Markt.


    Und das soll laut einem Bericht des Magazins Protocol daran liegen, dass Google seine Marktmacht schamlos ausgespielt hat. Der Suchmaschinenkonzern soll seine Hardware-Partner vor die Wahl gestellt haben: Entweder Android oder Fire. Eine echte Wahl ist das für viele Anbieter nicht, da sich die Option auf die gesamte Produktpalette erstreckte. Und wer beispielsweise ein Smartphone verkaufen will, kommt eigentlich nicht an Android vorbei - und kann deswegen auch seine Fernseher nicht mit der Amazon-Plattform auf den Markt bringen.


    Amazons Fire TV Stick mit Alexa-Sprachfernbedienung im Test


    Bei Smartphones schon Thema

    Gänzlich neu ist das Problem keineswegs, doch war bisher nicht bekannt, dass es in einem solchen Ausmaß existiert. Google bekam schon im Jahr 2018 eine Milliarden-Strafe durch die EU-Kommission aufgebrummt, weil es die marktbeherrschende Stellung Androids ausnutzte. Dabei ging es zwar vor allem darum, dass beispielsweise Suchmaschinen und Browser anderer Anbieter auf Android-Smartphones diskriminiert wurden. Zur Sprache kam dabei aber auch eine Geschäftspraxis, die die Installation verschiedener Google-Services daran knüpfte, dass keine Ableger von Android wie etwa Amazons Fire OS oder Mozillas Firefox OS auf anderen Mobiltelefonen ausgeliefert wurden.


    Für Amazon wird es damit schwierig, überhaupt in größerem Umfang auf dem Fernseher-Markt Fuß zu fassen. Denn nahezu alle großen TV-Anbieter wie Samsung, Sony oder LG bauen auch Android-Smartphones. Da bleiben dann maximal kleinere Marken wie Grundig, bei denen die Fernsehersparte inzwischen über Lizenzverkäufe bei dem türkischen Haushalts­geräte­hersteller Arçelik gelandet ist.


    Quelle: Winfuture

    Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil bekannt gegeben, welches sich mit etwas beschäftigt, was auch bei uns Thema war. Es geht um WarnWetter, die App des Deutschen Wetterdienstes (DWD).



    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nämlich entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) eine App mit zahlreichen über reine Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten darf.



    Das Ganze zieht sich schon ein paar Jahre und es handelte sich ja auch nicht um das erste Gerichtsverfahren, denn bereits Ende 2017 gab es ein erstes Urteil, das besagte, dass es die App nicht kostenlos geben dürfe. In diesem Zuge wurde der Preis im Dezember 2017 auf 1,99 Euro angehoben. Warum das Ganze? Na klar: Ein Mitbewerber hatte gegen das kostenlose Angebot geklagt und auch Recht bekommen.



    Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer WarnWetter-App allerdings nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt.



    Er hat dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht allein auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten – so der Bundesgerichtshof. Deshalb ist das Angebot der WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu bemessen.






    Quelle; caschy

    Wer auf dem Gebiet der Europäischen Union zukünftig noch Elektronik-Produkte anbieten will, wird sich mehr Gedanken um die Müllvermeidung machen müssen. Gute Reparatur- und Recycling-Fähigkeit sollen zum Pflichtprogramm werden.



    Die neue Umweltkommissarin der EU, Virginijus Sinkevicius, erklärte jetzt in Brüssel, dass wir zwar nur diese eine Welt zur Verfügung hätten, bis 2050 aber noch so viele Rohstoffe verbrauchen würden, als wären es dann doch drei. Um hier gegenzusteuern soll einiges dafür getan werden, dass einmal hergestellte Produkte möglichst lange genutzt werden können. Dafür will Brüssel bis zum kommenden Jahr ein verbindliches "Recht auf Reparatur" einführen.



    Das wird verschiedene Aspekte beinhalten. In erster Linie wird es schlicht untersagt, beispielsweise Smartphones in den Handel zu bringen, die sich nicht oder nur mit extrem großem Aufwand in Spezialwerkstätten reparieren lassen. Sowohl von der Konstruktion als auch der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Anleitungen her, müssen die Hersteller gewährleisten, dass der Anwender defekte Komponenten ohne großen Aufwand ersetzen lassen kann.



    Widerstand ist gewiss


    Hier wird sich die EU-Kommissarin mit einiger Sicherheit mit der vollen Wucht der Industrie-Lobby auseinandersetzen müssen. Denn insbesondere die Smartphone-Branche kanns sich bisher darauf verlassen, dass die meisten Verbraucher ohnehin nach zwei Jahren ein neues Gerät kaufen und das ausgediente Modell ausgemustert wird. Eine jahrelange Nutzungsdauer und der Gebrauchtmarkt sind eher Nischenphänomene. Damit sich das ändert, müssen entsprechende Regeln gegen die sprudelnden Einnahmen der Branche durchgesetzt werden.



    Ein weiterer Bestandteil der neuen Regelung soll die Verpflichtung der Hardware-Branche sein, ein europaweites Rücknahme-System für Smartphones, Notebooks und alle anderen Produkte aufzubauen. Das soll dazu führen, dass die Recycling-Raten bei Geräten, die dann doch nicht mehr repariert werden können, ein hohen Niveau erreichen. Und die Verbraucher sollen schon vor dem Kauf erfahren können, wie es um die Langlebigkeit eines Produktes bestellt ist. Dafür werden verschiedene Angaben auf die Packung gedruckt werden müssen.






    Quelle; winfuture

    Seit ein paar Tagen geht auf der Hauptdomain von The Pirate Bay (thepiratebay.org) / TPB nichts mehr. Der .onion-mirror sowie die große Auswahl an PirateBay Proxies laufen weiterhin. Doch bei der .org-Adresse ist tote Hose.


    Nur ein Cloudflare Fehler schmückt die beliebte Piraterie-Seite mit der Nachricht „Connection timed out“ (Verbindung dauert zu lange). Wahrscheinlich ist es schlichtweg ein vorübergehendes technisches Problem. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Domain nicht funktioniert und plötzlich wieder da ist. Doch vielleicht wird die Domain auch abgeschaltet und verlegt. The Pirate Bay hat schon vorher Domains gewechselt, nachdem Registrare die Piraten aus ihren Zonefiles geschmissen haben. Das Angebot ist ja wohl offensichtlich nicht ganz so legal.


    Normalerweise kommen Seiten wie The Pirate Bay schnell wieder. „Connection timed out“ wird angezeigt, wenn der CDN-Anbieter CloudFlare keine Verbindung mit dem eigentlichen Webserver aufbauen kann. CloudFlare selbst hat laut ihrer Status-Seite zu diesem Zeitpunkt keine Probleme. Offiziell ist auch nichts von den Betreibern bekannt, warum die Domain nicht funktioniert.


    Die TPB Forumseite, die sonst auch den Status der Seite ausgeben kann scheint zudem auch technische Schwierigkeiten zu haben. Diese meint derzeit, dass alles offline ist. Nutzeruploads scheinen jedoch weiter zu erfolgen, denn alle Proxies und auch .onion zeigen weiterhin neue Uploads von Nutzern.


    Es bleibt jetzt nur mal wieder abzuwarten, ob und wann die Seite wieder online geht. Das ist aber nichts neues bei Seiten wie der PirateBay.



    Quelle; tarnkappe

    Mehr Komfort für Sky Ticket Kunden: Auf dem Streamingservice können ab sofort mehr Geräte angemmeldet werden und deutlich häufiger gewechselt werden. Das Feature wird in Kürze auch für alle anderen Kunden kommen.


    Sky Ticket erleichtert den Gerätewechsel: Ab sofort können Abonennten fünf Geräte anmelden und monatlich bis zu fünf Mal wechseln. Bislang war die Zahl auf vier angemeldete Geräte und einen Gerätewechsel pro Monat begrenzt.


    Die Geräteliste lässt sich jederzeit im Web und in der Sky Ticket App unter „Mein Account“ verwalten. Sky Ticket ist darüber hinaus auf einer Vielzahl von Plattformen verfügbar: über Windows-Rechner und Mac, iOS und Android-Geräte, PlayStation 4, Xbox One, Apple TV, LG und Samsung Smart TVs, Google Chromecast, oder über den Sky Ticket TV Stick.


    Auch für alle weiteren Sky-Kunden wird es das Feature in absehbarer Zeit geben: Kunden, die Sky mit einem Sky+ oder Sky Q Receiver empfangen, werden das verbesserte Gerätemanagement innerhalb der nächsten Wochen ebenfalls nutzen können. Sie haben künftig die Möglichkeit, mit Sky Go, Sky Q App und Sky Q Mini bis zu fünf Geräte zu registrieren und pro Monat bis zu fünf Gerätewechsel vorzunehmen.





    Quelle; Digitalfernsehen

    Das ROG Phone II von Asus wird jetzt nach und nach mit dem Update auf Android 10 versorgt. Die neue Version bringt zum Beispiel den Displaymodus Dark Theme, Gestennavigation und eine verbesserte Datenschutzsteuerung aufs Gaming-Handy.



    Asus hat mit dem Rollout von Android 10 für das ROG Phone II begonnen. Damit erhält das Gaming-Smartphone einige neue Features. Zu den Highlights gehört ein neues Dark Theme, das für bestimmte Anwendungen oder das gesamte Telefon aktiviert werden kann, um die Augen in dunklen Umgebungen zu schonen.



    Steuerung per Gesten und vereinfachter Datenschutz



    Mit der Gestennavigation können Nutzer mit einfachen Streich- und Ziehgesten Aufgaben wie die Navigation zurück zur zuletzt verwendeten App oder zum Startbildschirm steuern oder den Google-Assistenten starten. Der Datenschutz wurde ebenfalls verbessert, um den Anwendern eine leichtere Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu ermöglichen: Alle Datenschutzsteuerungen befinden sich jetzt an einer zentralen Stelle, und die Nutzer können die Art und Weise, wie Standortinformationen mit Apps geteilt werden, anpassen.



    Schon über 200 Spiele verfügbar



    Das aktuelle Update enthält zudem mehrere Systemverbesserungen und Korrekturen für das ROG Phone II. Die über 200 Spiele bieten eine bessere Leistung und höhere Bildraten, und die Liste der unterstützten Titel wächst weiter.



    Das Android 10 Update für ROG Phone II ist über ein Firmware-Over-The-Air (FOTA)-Update verfügbar und wird weltweit schrittweise eingeführt. Asus weist darauf hin, dass nicht jedes Gerät das Update gleichzeitig erhalten kann.



    Asus ROG Phone II



    Das ROG Phone II wurde speziell fürs mobile Gaming entwickelt. Es baut auf der ersten Generation des ROG Phones auf und ist mit dem Prozessor Qualcomm Snapdragon 855 Plus bestückt. Das verbesserte Vapor-Chamber-Kühlsystem sorgt für Performance, ohne dass das Smartphone heißläuft. Auch praktisch für Gamer: Der starke Akku mit 6.000 mAh und das Design mit seitlicher Aufladung, damit kein Kabel beim Spielen im Weg ist. Das ganze Design ist aufs Querformat ausgelegt, verbesserte AirTrigger II-Ultraschallsensoren und nach vorne gerichtete Stereolautsprecher runden das Paket ab.






    Quelle; onlinekosten

    Blitzer.de darf nach Ansicht seiner Herausgeber weiterhin legal angeboten werden. Dennoch ist ein Update geplant, das über die geltende Rechtslage aufklärt.



    Wie berichtet hat sich die Rechtslage für die Nutzung von Apps, die Autofahrer auf Radarkontrollen hinweisen, geändert. Die neue Straßenverkehrsordnung wurde dabei unter dem Strich nur etwas präziser formuliert. Wurde zuvor nur ein Verbot von Geräten genannt, die speziell als Radarwarner gedacht waren, so gilt die gleiche Regelung nun auch für Gadgets, die den gleichen Zweck erfüllen - nur eben per App und nicht als eigenständiges Gerät.



    Das Onlinemagazin iPhone-Ticker hat bei den Machern der Blitzer.de-App nachgefragt, inwieweit sich die Neufassung der Straßenverkehrsordnung auf den Vertrieb der Smartphone-Programme auswirkt. Matthias Eifrig, der hinter der Anwendung steht, zeigte sich dem Bericht zufolge aber gelassen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass Blitzer.de kurzfristig aus dem AppStore von Apple verschwindet. Das gleiche dürfte sinngemäß auch für den Google Play Store gelten.



    Blitzer.de: "Lediglich eine Unklarheit beseitigt"




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    Blitzer.de bleibt verfügbar



    Wörtlich heißt es in der Stellungnahme von Blitzer.de: "Folgt man der Argumentation des Gesetzgebers, wurde durch die Änderung lediglich eine Unklarheit beseitigt. Insofern ändert sich aus Sicht des Gesetzgebers nichts. Deutschland ist nun neben der Schweiz so ziemlich das einzige Land in Europa, welches ein Verbot dieser sinnvollen Apps befürwortet."



    In anderen Ländern habe man hingegen erkannt, welche Vorteile sich daraus ergeben, wenn sich Autofahrer vernetzen und gegenseitig Gefahren melden. "Zwei Drittel unserer Meldungen sind übrigens Meldungen vor Baustellen, Unfällen und Stauenden", so Matthias Eifrig weiter. Der Vertrieb der App sei weiterhin legal.



    Update soll über Einschränkungen informieren



    Wie es weiter heißt, will Blitzer.de seine Kunden mit einem zukünftigen Update darauf hinweisen, dass die Nutzung bestimmten gesetzlichen Einschränkungen unterliegt. Wann diese Aktualisierung verteilt wird, ist noch unklar. In der Vergangenheit hatte sich Blitzer.de meistens sehr viel Zeit genommen, bis notwendige Aktualisierungen vorgenommen wurden. Das führte vor einigen Jahren sogar zu der Situation, dass die Anwendung nach einem iOS-Update vorübergehend gar nicht mehr nutzbar war.



    "Wer ganz sicher gehen will, kann jederzeit die Warnungen vor Blitzern in der App deaktivieren und weiterhin Warnungen vor vielen anderen Gefahrenstellen erhalten", so Eifrig abschließend. Vor Fahrtantritt, während einer Rast oder als Beifahrer sei es aber auch jetzt problemlos möglich, Blitzer.de und andere Radarwarn-Programme einzusetzen. Erst vor wenigen Wochen hatte Blitzer.de ein umfangreiches Update für iPhone-Nutzer im AppStore von Apple veröffentlicht.



    Quelle; teltarif

    Streamingdienste bedeuten eine große Gefahr für etablierte Pay-TV-Sender wie Sky. Drei von vier TV-Konsumenten erwägen laut einer Umfrage in den kommenden fünf Jahren ihr Pay-TV-Abonnement zu kündigen.



    Streamingdienste bedeuten eine große Gefahr für etablierte Pay-TV-Sender wie Sky. Drei von vier TV-Konsumenten erwägen laut einer aktuellen Umfrage in den kommenden fünf Jahren ihr Pay-TV-Abonnement zu kündigen. Für die meisten sei das klassische, lineare Bezahlfernsehen zu teuer geworden. Streamingdienste wie Netflix oder das neue Disney+ stellten für sie die kostengünstigere und attraktivere Alternative dar, besagt die weltweite Umfrage der britischen Videoproduktionsfirma Grabyo.



    "Das Pay-TV-Angebot lebte immer stark von Exklusivrechten an lukrativen Sportübertragungen und Erstausstrahlungen von großen Filmen. In der Medienlandschaft findet aber durch das Streaming eine Verlagerung statt. Erstens übernehmen Streaming-Anbieter viele von den Übertragungsrechten, zweitens sind ihre Angebote vergleichsweise deutlich günstiger. Pay-TV steht deshalb massiv unter Druck", erläutert Medienpsychologe Jo Groebel von der Business School Berlin Potsdam auf Nachfrage der österreichischen Nachrichtenagentur Pressetext.



    74 Prozent wollen kein Pay-TV mehr



    Harte Zeiten für Pay-TV-Sender wie Sky



    Grabyo hat in der Erhebung 13 000 Konsumenten aus elf Ländern befragt, darunter Deutschland sowie die USA, Frankreich und Italien. Von den Befragten erwägen 74 Prozent, in den kommenden fünf Jahren ihre Pay-TV-Abos zu kündigen. Davon meinen 26 Prozent, dass Pay-TV im Vergleich zum Streaming zu teuer ist. In Europa will ein Viertel der Befragten bald kein Pay-TV-Abo mehr, 19 Prozent haben bereits gekündigt, und 23 Prozent hatten nie vorgehabt, einen Vertrag mit einem Pay-TV-Sender abzuschließen. Aktuell haben 54 Prozent der europäischen Befragten bereits einen Netflix-Account, 40 Prozent schauen über Amazon Prime.



    "Im Jahr 2020 werden wir erst die wahren Auswirkungen der Streaming Wars auf die Sehgewohnheiten sehen. Rundfunkanstalten und Rechteinhaber müssen ein Publikum ansprechen, das sich immer weiter vom traditionellen Fernsehen entfernt. Flexibilität, Zugänglichkeit und der Preis sind für Kunden am wichtigsten, die Strategie einer Videoplattform muss das reflektieren", sagt Grabyo-CEO Gareth Capon zu den Ergebnissen der Umfrage.



    Quelle; teltarif

    Werbung im Fernsehen: Kann man sich drüber ärgern, ist aber eigentlich ja kein Grund zur Aufregung – im Free-TV läuft eben Werbung, dadurch finanziert sich das Programm schließlich. Dumm aber, wenn man einen Fernseher für möglicherweise über 1.000, 2.000 Euro oder mehr kauft und einen dann auch das Gerät selbst mit Werbung malträtiert.




    Da macht der Ton natürlich die Musik: Xiaomi etwa setzt Werbung an seinen Smartphones ein, blendet sie aber an Stellen ein, wo es die meisten User nicht nervt – etwa nach Bestätigung einer App-Installation im jeweiligen Screen. Bei der regulären Benutzung bekommt man also eigentlich keine Werbung zu sehen. Anders handhabt es Samsung aktuell an seinen Fernsehern – wobei man dies so oder so sehen kann. Ich selbst nutze zum Umschalten der Eingänge und des Bildmodus recht regelmäßig den Hub, Kollege Knobloch sieht den so gut wie nie, da er per Stimme umschaltet.



    Zurück zur Werbung: Lustigerweise ist dies ausgerechnet einem Mitarbeiter von Eyeo besonders drastisch ins Auge gefallen, der dazu bei Twitter eine Diskussion angeregt hat. Man sehe und staune über sein Bild, welches die Werbung eindrucksvoll dokumentiert.




    https://twitter.com/i/web/status/1235537095755739136



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    Samsung Deutschland hat auch bereits geantwortet – allerdings meiner Meinung nach leider auf eher unglückliche Weise. Den Ärger des Nutzers kommentierte man damit, dass die Werbung ja nur im Smart Hub zu sehen sei – nicht aber in laufenden Sendungen eingeblendet wäre. Gut, das wäre ja auch noch schöner. Über den Smart Hub wählt man aber nun einmal beispielsweise die Eingänge aus, startet Apps und nimmt weitere Bildeinstellungen vor. Es ist also nicht gerade unwahrscheinlich, dass man mit der Werbung konfrontiert wird, die auf dem Bild des Twitter-Nutzers fast ein Drittel der Bildfläche einnimmt.



    Völlig neu ist das Thema leider nicht, schon seit einiger Zeit blendet Samsung bei einigen Nutzern derartige Werbung im Smart Hub ein. Es gibt dazu auch einen Thread in der offiziellen Samsung Community. Eine Möglichkeit die Werbung abzuschalten, also ein Opt-Out, gibt es offenbar nicht – man muss als Käufer damit leben.



    Was meint ihr dazu? Habt ihr derartige Werbeeinblendungen ebenfalls an euren Samsung-TVs bemerkt? Wäre das für euch ein Grund vom Kauf eines Samsung-Fernsehers abzusehen? Oder kratzt euch dergleichen nicht?



    Quelle; Caschy

    Aktuell gibt es immer mehr Inhalte in Ultra HD-Qualität (UHD) zu sehen: Fernsehsendungen, Live-Sport, Filme und Serien. Die Satelliten-Übertragung nimmt dabei eine führende Rolle ein. Über das Astra Satelliten-System sind bereits frei empfangbare und verschlüsselte Programme TV-Programme in UHD-Qualität verfügbar.


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    Große Bilder und die beste verfügbare Auflösung sind die gefragtesten Ausstattungsmerkmale beim Fernsehgerätekauf in Deutschland. Nach aktuellen Marktdaten der gfu Consumer & Home Electronics GmbH hat bereits knapp die Hälfte aller TV-Geräte, die im Jahr 2019 verkauft wurden, eine Bilddiagonale von mehr als 45 Zoll (114 cm). 35 Prozent der in 2019 verkauften TV-Geräte haben eine Bildgröße von mehr als 55 Zoll (140 cm). Dadurch steigt die durchschnittliche Bildgröße der in 2019 verkauften Fernseher auf rund 45 Zoll. Größere Bilder verlangen eine bessere Auflösung – und somit UHD Qualität – für den exzellenten Fernsehgenuss.


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    Matthias Dienst, Vorsitzender des Vorstands der AG SAT


    „Wer die Möglichkeiten seines Großbild-TVs mit maximal möglicher Bildqualität voll ausnutzen möchte, sollte die Gelegenheit nutzen und auf Satelliten-Empfang mit TV-Programmen in UHD umstellen“
    , erklärt Matthias Dienst, Vorsitzender des Vorstands der AG SAT. „Die Partnerbetriebe der AG SAT sind dafür die ideale Adresse.“


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    Rund um den Satelliten-Empfang von UHD sind die Partnerbetriebe der AG SAT aus Handel und Handwerk der richtige und kompetente Ansprechpartner für Planung, Installation und Service. Gemeinsam mit den Kunden finden sie die optimale Empfangslösung und Verteiltechnik und sind in der Lage, diese auch fachgerecht unter Berücksichtigung aller Normen, Vorschriften, Sicherheits- und Umweltaspekte zu erstellen. Dabei unterstützen die Mitgliedsbetriebe der AG SAT die Installationsbetriebe bei Bedarf auch bei der Planung und Konzeption der Empfangsanlagen, beispielsweise auch für große Mehrteilnehmeranlagen oder Anlagen mit optischer Signalverteilung.



    Ultra HD ist die Weiterentwicklung des bisherigen HDTV-Standards. Mit derzeit 3.840 x 2.160 Bildpunkten liefert UHD die vierfache Auflösung von Full HD (1920 x 1080 Pixel). Entsprechend sind UHDTV-Sendungen, -Filme und -Serien in der Darstellung wesentlich schärfer und verfügen über deutlich mehr Bilddetails. Außerdem wirkt das Bild bei UHD ruhiger und flimmert nicht mehr.



    Mit HDR (High Dynamic Range) noch „bessere“ Pixel



    Die höhere Ultra HD-Auflösung liefert „mehr Pixel“, mit HDR (High Dynamic Range) werden daraus noch „bessere“ Pixel. Der Grund hierfür ist der Kontrastumfang, also der Abstand zwischen dem dunkelsten und hellsten Bereich in einem Bild. Dieser wird mit HDR nochmals deutlich erweitert. Vergleicht man HDR mit dem, was man bisher von einem HD-Fernseher kennt, dann ist die Wirkung so, als würde man einen Schleier vom Bild abziehen.



    Durch HDR wird Schwarz zu supersattem Schwarz, wodurch auch in dunklen Bildbereichen deutlich mehr Detailreichtum erkennbar wird. Auch brillantes wird wesentlich heller und Farben werden besser dargestellt. Der HD-Standard kann nur gut ein Drittel der Farben, die das menschliche Auge sehen kann, abdecken. Durch UHD wird dieser Farbumfang deutlich größer: Bis zu 76 Prozent des sichtbaren Farbspektrums können abgebildet werden. Zusätzlich werden die Farben in viel feineren Abstufungen dargestellt und die Farbverläufe in den Bildern wirken wesentlich flüssiger.



    Quelle; INFOSAT

    Terra X gestochen scharf: Erstmals sendet das ZDF in Zusammenarbeit mit Astra das Erfolgsformat „Terra X“ ab diesem Wochenende in UHD-Qualität.



    Das Zweite zeigt die dreiteilige Dokumentationsreihe „Terra X: Anthropozän – das Zeitalter des Menschen“ am 8. März, 15. März und 22. März jeweils um 19.30 Uhr auf gewohntem ZDF-Programmplatz in HD- und SD-Qualität. Parallel können Zuschauer den Dreiteiler aber auch auf dem Sender UHD1 in ultrahochauflösenden Bildern genießen. Der hohe Kontrastumfang (HDR) sorgt dabei für ein noch realistischeres Fernseherlebnis.



    UHD1 ist im Zeitrahmen der Dokumentationsausstrahlungen unverschlüsselt und frei empfangbar. Für den Empfang des Kanals über Astra 19,2 Grad Ost benötigen Zuschauer einen Ultra HD-Fernseher, der über einen HEVC-Decoder verfügt. Mit herkömmlichen Receivern oder Fernsehern für Standard-Digital- (SD) oder HDTV-Empfang kann der Sender hingegen nicht empfangen werden. Änderungen an der Satellitenanlage sind nicht notwendig.



    Empfangsparameter für UHD1 by Astra / HD+:



    Transponder: 1.035


    Frequenz: 10.994 MHz (Horizontal)


    Symbolrate: 22.000 Ms/s

    FEC: 5/6







    Quelle; Digitalfernsehen

    Der brandneue Mediaplayer WATCHED will vom Google Play Store aus die Welt erobern. Die App ist so mächtig wie Kodi. Doch im Gegensatz dazu, hat der Hersteller die Darstellung vom Userinterface für alle mobilen Geräte optimiert. Außerdem können Programmierer mit wenigen Zeilen Quellcode ihre ganz individuellen Erweiterungen für WATCHED erstellen. Doch die App stellt nicht das Ende, sondern nur den Anfang der Evolution dar.


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    Mit WATCHED Medien grenzenlos genießen



    Kodi ist ohne Zweifel ein fantastisches Software-Projekt. Doch Kodi hat man nie für mobile Geräte optimiert. WATCHED ist der nächste große Wurf, denn dabei passt sich die Darstellung automatisch der Auflösung des verwendeten Smartphones oder Tablet-PCs an. Die brandneue App, die erst vor kurzem für den Google Play Store freigegeben wurde, soll den Nutzern nicht nur Spaß am PC oder Fernseher bieten, sondern auch die Filmfreunde bedienen, die sich unterwegs etwas anschauen wollen. Per Default wird den Kinofans auch eine IPTV Section angeboten. Mittels einer speziellen URL oder m3u-Datei kann man dann weitaus mehr, als nur Trailer genießen.



    Die kürzlich veröffentlichte Betaversion vom Google Store funktioniert auf allen Geräten, die mindestens mit Android 6 laufen. Bei unserem Testlauf mit einem Billig-China-Gerät mit Android 6 für unter 150 EUR lief die Software sowohl flüssig als auch fehlerfrei. Die App richtet sich an das internationale Publikum. Sie beinhaltet für den Anfang Menüs in vier Sprachen. Das Team arbeitet an diversen weiteren Übersetzungen. Bei dieser ersten Beta hat man die Menüführung in Deutsch, Französisch, Türkisch und Englisch implementiert. Die Nutzer dürfen sich schon bald auf weitere Sprachen und Features freuen, weil die Software ständig weiterentwickelt wird.



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    All your eyes can eat: Mediaplayer verknüpft verschiedene Datenbanken



    Um sich perfekt über alte wie neue Serien oder Kinofilme zu informieren, hat der Schweizer Hersteller die Datenbank der TMBD mit der von WATCHUP verknüpft. Somit beinhaltet WATCHED nicht nur viele Informationen, sondern auch passende Screenshots, die Handlung, eine Liste der Darsteller und viele weitere Details. Außerdem kann man sich gleich mehrere Versionen des entsprechenden Trailers anschauen.



    Du möchtest Dir eine einzelne Episode von „The Flash“ ansehen? Kein Problem! Für Filmfans stehen unzählige kommerzielle Streaming-Dienste, wie Google Play, iTunes, Netflix, Verizon, VUDU, YouTube u.v.m. zur Verfügung. Mit nur einem Mausklick landest Du direkt beim Anbieter und kannst somit den Film bzw. Episode Deiner Wahl bequem genießen.



    Erweiterungen werden für ein eigenes Universum sorgen


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    Trailer ohne Ende: ihr habt die Wahl!



    Nach der Installation hat man das Standard Bundle installiert. Mit den externen Addons wird man als Nutzer nicht nur zahlreiche neue Funktionen erhalten. Darüber können auch unzählige neue Inhalte angeboten werden. Der Vorteil für die Community: Im Gegensatz zu Kodi muss niemand mehr mit der vergleichsweise komplizieren Programmiersprache Python arbeiten. Ein paar bestehende Vorgaben des Herstellers erleichtern zusätzlich das Coden eigener Erweiterungen. Am Ende der Bemühungen steht nach nur ca. 30 Minuten das erste eigene Softwaremodul in Javascript oder Typescript. Die komplette Dokumentation findet man hier bei Github. Es ist jeder eingeladen sich aktiv an der Weiterentwicklung der WATCHED SDK sowie der Dokumentation zu beteiligen.



    Wer will, kann mittels seines Bundles weitere externe Mediatheken einbinden. Du bist YouTuber und möchtest mehr Videoaufrufe generieren? Kein Problem. Nach der Generierung deines Addons kannst Du Deiner Fanbase bei WATCHED einen eigenen Menüeintrag anbieten, wo ausschließlich Deine Videos angeboten werden. Du verwendest andere Mediatheken abseits von YouTube? Auch kein Problem. Mach Dein Ding und zeige bei WATCHED, was Du als Künstler oder YouTuber draufhast. Der Hersteller zahlt in Zukunft den Addon-Herstellern eine Provision, sobald jemand über Dich WATCHED-Artikel bestellt.



    Version für iOS und Windows geplant


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    Die Schweizer Watched AG plant eine baldige Umsetzung ihrer Software für Apples iOS und Microsoft Windows. Doch die Macher haben noch mehr vor. Sie arbeiten momentan an der Markteinführung einer externen TV-BOX, die man an das heimische Fernsehgerät anschließen kann.



    Verlosung für App-Entwickler



    Die kreativsten Köpfe der Community, die bei WATCHED die besten Apps veröffentlicht haben, sollen in absehbarer Zeit prämiert werden. Derzeit laufen die Arbeiten an einem Portal für die Verlosung zahlreicher Preise. Stay tuned! Weitere Informationen werden wir hier schon bald bekannt geben. Wer bis dahin auf dem Laufenden bleiben möchte, kann dem Projekt bei Instagram folgen oder die offizielle Webseite besuchen. Wir wünschen beim Ausprobieren viel Spaß!



    Quelle; tarnkappe

    Im Zuge der Bekanntgabe der Vergabe-Modalitäten der TV-Rechte an der Bundesliga sticht ein Detail besonders hervor: Es wird wieder möglich sein, dass ein Anbieter alles zeigt.



    Seitens der DFL heißt hierzu: „Im Live-Bereich der Bundesliga stehen vier Pay-Pakete im Mittelpunkt.“ Wenige Zeilen später wird es dann spannend: „Falls ein einziger Anbieter alle vier dieser Pay-Live-Pakete erwirbt, werden zwei davon zur co-exklusiven Verwertung über Web- und Mobile-TV an einen zweiten Anbieter vergeben. Welche zwei Pakete dies gegebenenfalls betrifft, wird die DFL rechtzeitig vor Beginn der Auktion bekanntgeben.“



    Das heißt also, dass die Vorgabe des Kartellamts, keinen Single-Buyer (sprich alleinigen Rechteinhaber) zuzulassen, dieses Mal anders interpretiert wird. In dem man die Ausnahme hinzufügt, dass demjenigen, der den Zuschlag für alle vier Pakete bekommt, die Exklusivität bei der Hälfte der erworbenen Pakete direkt wieder weg genommen wird.



    Die vier Pakete sehen wie folgt aus:


    • die Konferenz der Parallelspiele am Samstagnachmittag (Paket A)
    • alle Einzelspiele am Samstagnachmittag (Paket B)
    • das Topspiel am Samstagabend (Paket C)
    • sowie die Einzelspiele am Freitag und Sonntag (Paket D)

    Es sind also bei einem Zuschlag an nur einen Bieter verschiedene Szenarien möglich, vom Abtreten des „Randspieltags“ am Freitag und Sontag sowie des Topspiels samstagabends, bis hin zum Teilen der Konferenz und/oder der Samstagnachmittag-Einzelspiele zwischen einem Web- und TV-Anbieter.



    Sollte es nicht dazu kommen, dass ein Anbieter das komplette Angebot erwirbt, so gilt für jedes einzelne Paket „Technologie-Neutralität“. Das heißt, das erworbene (Einzel-)Recht hat für alle relevanten Verbreitungstechnologien (Satellit, Kabel/IPTV, Web-TV und Mobile-TV) Gültigkeit.



    Es heißt in der Mitteilung der DFL aber auch noch weiter: „Zudem gilt: Mindestens eines der vier Pakete muss auch über Kabel und/oder Satellit verwertet werden.“ Im Umkehrschluss kann dies nur so gedeutet werden, dass ein Komplett-Zuschlag an einen Streaminganbieter nicht passieren kann. Liga-Chef Christian Seifert hatte sich auch bereits im Vorfeld dahingehend geäußert.



    Sehr wohl könnte jedoch immerhin ein Großteil des Spieltags exklusiv ins Netz abwandern. Eins scheint sicher: Die Online-Konkurrenz von DAZN, Amazon oder auch Disney wird Sky die Bundesliga nicht kampflos überlassen. Sein letztes Steckenpferd wird sich der Pay-TV-Anbieter aber sicherlich auch etwas kosten lassen.



    Auch nicht gänzlich aus der Welt erscheint die Idee, sich gegebenenfalls mit einem Streaminganbieter zusammenzutun, sollte von denen jemand Interesse beispielsweise an dem beschrieben Szenario eines attraktiven Online-Only-Zusatzpakets haben.






    Quelle; Digitalfernsehen

    Es ist gar nicht einfach, Geschenke zu finden, die für viel Freude sorgen. Euch ist dieses Kunststück allerdings gelungen und ich möchte mich für Euren Ideenreichtum bedanken.


    Danke für alles :):thumbup:

    Verlangte Nintendo im September letzten Jahres noch erheblichen Schadenersatz wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen vom mutmaßlichen Betreiber des Portals RomUniverse.com, so drehte Matthew Storman nun den Spieß einfach um. Anstatt Nintendo zu entschädigen, möchte er, dass die Spielefirma stattdessen zahlt, berichtet TorrentFreak.



    Ist das Geschäftsmodell von RomUniverse geschäftsschädigend für Nintendo?



    RomUniverse wirbt damit, die beste RomSite des Universums zu sein. Hier werden englischsprachige Filme, E-Books, Android Apps und zahlreiche Schwarzkopien in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Spielkonsolen von Nintendo, Sega und Sony angeboten. Ein Download pro Woche steht kostenlos zur Verfügung. Für einmalig 30 US-Dollar bekommen User Zugriff auf alle Dateien des umfangreichen Archivs. Laut Klage sind dort fast 300.000 Kopien von schwarzkopierten Nintendo Switch-Spielen und über 500.000 Kopien von illegalen Nintendo 3DS-Spielen vorhanden. Auf der Seite haben sich ca. 375.000 User registriert.


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    Nintendo reicht Klage ein und fordert Schadenersatz



    In einer Klage forderte Nintendo beim Bundesgericht in Kalifornien vom RomUniverse-Betreiber einen gesetzlichen Schadenersatz von 150.000 US-Dollar pro illegal hochgeladenem Nintendo-Spiel. Außerdem besteht man auf Zahlung bis zu 2.000.000 US-Dollar pro begangener Markenrechtsverletzung. Im Endergebnis liegt der Schaden bei weit über 100 Millionen US-Dollar. Nintendo wollte zudem mit einer einstweiligen Verfügung RomUniverse.com endgültig vom Netz bekommen. Auch die Domain sollte anschließend in Nintendos Besitz übergehen.



    In der Begründung führte der japanische Spiele-Gigant an, RomUniverse wäre eines der „meistbesuchten und berüchtigtsten Online-Portale für schwarzkopierte Nintendo-Videospiele“. Matthew Storman profitiere von diesen Urheberrechtsverletzungen, indem er kostenpflichtige Premium-Accounts anbiete, mit denen die Nutzer ohne Limit beliebig viele Spiele herunterladen können:


    „Die Website gehört zu den meistbesuchten Online-Seiten für raubkopierte Nintendo-Videospiele. Über die Webseite vervielfältigen, vertreiben, monetarisieren und bieten die Beklagten Tausende von illegalen Kopien von Nintendos Videospielen zum Download an.“

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    Banner von RomUniverse.com

    David gegen Goliath: RomUniverse-Betreiber verteidigt sich vor Gericht selbst

    Matthew Storman entschied, sich vor Gericht selbst zu verteidigen. Storman begegnete Nintendos Behauptungen vergangenen Oktober mit einem ausführlichen Antrag auf Klage-Abweisung. Er bestritt dabei nicht, am Betrieb von RomUniverse beteiligt zu sein. Jedoch sieht er sich selbst als Dienstleister, der nicht Teil des eigentlichen Forums sei. Im Gegenteil behauptet er, durch die Safe-Harbor-Bestimmungen des DMCA geschützt zu sein. Seine Verteidigung scheiterte schließlich, nachdem Nintendos Anwälte sie durch Gegenargumente auseinanderpflückte. Das Gericht entschied damals, dass Storman sich den Anklagen stellen sowie eine Antwort auf Nintendos Beschwerde einreichen müsse.

    Gegenwärtig folgte Storman den Anweisungen des Gerichts und legte seine Antwort auf Nintendos Klage beim kalifornischen Bundesgericht vor. Immer noch ohne Anwalt, hält er an seiner Unschuldsbehauptung fest und bestreitet alle Piraterie-Vorwürfe vonseiten Nintendos. Storman gibt an, er sei nicht für Nutzer-Uploads verantwortlich. Zudem stünde es Nintendo frei, DMCA-Löschaufforderungen zu stellen. Dem käme er jederzeit nach:
    „Der Beklagte kennt den Inhalt nicht. Darüber hinaus kann Nintendo die Entfernung von Material beantragen, von dem nach Treu und Glauben angenommen wird, dass es einen Verstoß darstellt. Der Angeklagte erhält möglicherweise potenzielle Mitgliedsbeiträge, solange Nintendo nicht das gesamte Material entfernt“. RomUniverse-Betreiber beantragt: Nintendo soll zahlen, nicht er

    Desweiteren argumentiert er, dass Nintendo gerne von seiner kostenlosen Werbung profitiere, jedoch Millionen an Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vorwürfe von ihm fordere. Deshalb dreht er den Spieß um und verlangt im Gegenzug nun von Nintendo Schadensersatz. Er besteht auf 150.000 Dollar pro urheberrechtlich geschütztem Werk sowie zwei Millionen für jeden falschen Vorwurf von Markenrechtsverstößen. Darüber hinaus möchte Storman eine dauerhafte Genehmigung von Nintendo für „das Kopieren, Verteilen, Verkaufen, Aufführen, Anzeigen, Spielen oder anderweitige Verwenden einer Kopie“ von urheberrechtlich geschützter Nintendo-Software.


    Quelle; tarnkappe


    Die im vergangenen Jahr auf allen Sky Q Plattformen und dem Sky+ Receiver eingeführte Option, die Jugendschutz-Einstellungen individuell nach persönlichen Bedürfnissen anzupassen, ist künftig auch für Sky Go verfügbar.



    Auch bei Sky Go haben Kunden haben nun die Wahl aus drei verschiedenen Optionen. Im Modus „Standardmäßig“ wird die Jugendschutz PIN zu folgenden Zeiten abgefragt: Inhalte ab 12 Jahren von 6-20 Uhr, ab 16 Jahren von 6-22 Uhr und ab 18 Jahren von 6-23 Uhr. Mit der Einstellung „Individuell“ können Kunden wählen, ab welcher Altersstufe und zu welchem Zeitpunkt die PIN abgefragt werden soll. Im Modus „Nie“ können Kunden, die keine Kinder im Haushalt haben, die PIN-Abfrage für Inhalte mit Freigabe von 0 bis 18 Jahren komplett deaktivieren. Sky empfiehlt überdies allen Kunden, die Jugendschutz-PIN regelmäßig zu ändern und alle Einstellungen regelmäßig zu überprüfen.



    Mit dem von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) positiv bewerteten Jugendschutzsystem will Sky neue Wege im Jugendschutz gehen, den Bedienkomfort für seine Kunden verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass der gesetzliche Jugendschutz in vollem Umfang eingehalten und garantiert wird.



    Die neue Funktion soll per Update schrittweise im Lauf der kommenden Wochen für alle iOS und Android Geräte sowie PC und MAC ausgerollt.





    Quelle; Digitalfernsehen

    Was noch vor wenigen Jahren unvorstellbar war, ist mittlerweile längst Realität: Videostreaming dominiert den Unterhaltungsmarkt immer mehr. Die einst belächelte Pionierplattform Netflix hat es vorgemacht – und mit Amazon, Apple und nun auch Disney drängen immer mehr Schwergewichte auf den Markt.



    Eröffnungs- oder Starttermine verschieben sich häufig mal nach hinten. Daran ist man gewöhnt. Bei Walt Disney ist es nun umgekehrt: Eigentlich sollte der kostenpflichtige Streamingdienst Disney+ in Deutschland erst Ende März starten. Doch der Entertainment-Gigant aus den USA zieht den Beginn um eine Woche auf den 24. März vor. Dass es Disney sehr ernst meint, zeigt sich auch an einem Kampfpreisangebot für „Frühbucher“ noch vor dem Start. Es geht um viel in der Branche.



    Streaming – also das Abrufen von TV- und Videoinhalten von Internet-Plattformen, ohne sie dabei herunterladen zu müssen – boomt in Deutschland wie in vielen anderen Ländern auch. Man spricht auch von Video on Demand – kurz VoD. Ein Dschungel aus Serien, Filmen und Exklusiv-Inhalten ist entstanden – quasi überall und jederzeit verfügbar. Zeiten, in denen es nur das fortlaufende Fernsehprogramm gab und das Wohnzimmer der Hort des TV-Lagerfeuers war – gefühlt ist das schon ganz lange her.



    Die AGF Videoforschung, die zu Bewegtbild Nutzerdaten in Deutschland erhebt, zeichnet diese Entwicklung anhand eigener Befragungen nach: Während im ersten Halbjahr 2015 noch 7 Prozent angaben, in den vergangenen drei Monaten ein kostenpflichtiges VoD-Angebot genutzt zu haben, waren es im zweiten Halbjahr 2019 bereits 32 Prozent.



    Disney+ startete in den USA, Kanada und den Niederlanden schon im November und gewann dort bis Jahresende 26,5 Millionen Abonnenten – deutlich mehr als erwartet. Hierzulande wartet schon eine Reihe von Konkurrenten. US-Schwergewichte wie Netflix und Amazon sind seit Jahren da, im vergangenen Herbst kam AppleTV+ hinzu.



    Werbefinanziert oder Abo-Modell?


    Private wie öffentlich-rechtliche TV-Sender, darunter RTL, ProSiebenSat.1, die ARD-Programme und das ZDF, mischen beim Streaming mit Mediatheken mit. Ebenso Bezahlsender wie Sky und Video-Anbieter, die Nischen bedienen. Und es gibt Plattformen wie zum Beispiel Magenta TV, die verschiedene Angebote bündeln. Die Geschäftsmodelle im Streamingmarkt sind ganz unterschiedlich: Die einen setzen auf werbefinanziert und zugleich kostenlos für den Nutzer, andere zielen auf Abos. Es gibt auch Mischformen.



    Fragt man Anbieter, Experten auf Verbandsebene oder Beratungsunternehmen, wie groß der Markt werden wird, lautet der allgemeine Tenor: Er ist noch lange nicht ausgeschöpft. Bei der Plattform Joyn von ProSiebenSat.1 etwa heißt es: „Streaming hat derzeit etwas mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland erreicht. Das bedeutet, es gibt noch Potenzial nach oben, der Kuchen wird größer werden.“



    Joyn ist noch jung – im Juni 2019 ging die Plattform, über die Dutzende TV-Sender live, VoD-Angebote und auch Mediatheken abgerufen werden können, an den Start. Im November folgte ein Premium-Bereich (Joyn Plus+). Wie agil der Markt momentan ist, zeigt sich an diesem Beispiel: Im Dezember 2019 verzeichnete Joyn nach Unternehmensangaben 39 Prozent mehr User als im Vormonat.



    Über tausend Prozent Wachstum in wenigen Jahren


    Laut dem Beratungsunternehmen McKinsey wuchs der kostenpflichtige Streaming-Markt zwischen 2012 und 2018 von 0,1 Milliarden Euro Umsatz auf 1,3 Milliarden Euro. Im Durchschnitt gab ein Haushalt 2018 jährlich 112 Euro für Home-Video-Inhalte aus. Unter dem Sammelbegriff versteht McKinsey neben VoD unter anderem auch Pay-TV und Leihvideos. Im Jahre 2000 seien es noch 37 Euro gewesen. Die Einschätzung fußt auf einer Analyse sowie auf einer Online-Umfrage der Marktforscher von Yougov im November.



    Im Markteintritt von AppleTV+ und Disney+ sieht der Medienexperte und Partner bei McKinsey, Thomas Schumacher, Wachstumschancen. „Viele suchen noch nach ihrem perfekten Konsumverhalten.“ In Summe werde heute mehr Bewegtbild geschaut. Es gebe noch Lücken, um weitere Kundenkreise zu erschließen.



    Der Verband Vaunet als Vertreter der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland sieht das ähnlich. „Wir glauben, dass sich der Markt positiv entwickelt“, sagt Frank Giersberg als Mitglied der Vaunet-Geschäftsleitung. Woran wird das festgemacht? „Mehr Anbieter als früher gehen in die Vermarktung und investieren in die Programme.“ Der Verband rechnet für 2019 auch mit steigenden Gesamt-Werbeerlösen im TV- und Streamingbereich auf rund 5,24 Milliarden Euro (2018: 5,14 Milliarden Euro)- wobei der TV-Bereich zurückgeht, dafür aber der Streaming-Bereich umso stärker wächst.



    Bei den beliebtesten Bezahlangeboten sehen die Berater von McKinsey Netflix und Amazon Prime vorne. Das deckt sich mit Angaben der Beratungsgruppe Goldmedia in Berlin. Die beiden US-Giganten machen demnach den Großteil des hiesigen Abo-Marktes aus. Goldmedia zufolge werden künftig durch den Wettbewerb exklusive Inhalte wichtiger.



    Das Nürnberger Marktforschungsunternehmen GfK geht davon aus, dass Konsumenten grundsätzlich bereit seien, rund 23 Euro im Monat für Streaming-Dienste aus dem Bereich Film und Serien auszugeben. Die Marktforscher stützen sich dabei auf eigene Studienergebnisse aus dem vierten Quartal 2019.



    Wie sehen die Wettbewerber den Markt?


    Disney+ steht in den Startlöchern. Der Intendant des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Thomas Bellut, rechnet mit einem Kannibalisierungseffekt. „Das wird den Druck auf Netflix und die anderen Player erhöhen. Das ist ein nicht unendlich erweiterbares Segment.“ Zur Position des ZDF im Markt sagte er: „Unsere Spezialität – neben den großen internationalen Produktionen – ist deutsche Ware. Wir stellen zu über 90 Prozent in Deutschland her.“



    Mit lokalem Bezug will auch der Kölner Sender RTL mit seinem Streaming-Angebot punkten. TVNow-Co-Geschäftsleiter Henning Tewes sagt: „Dass die internationalen Streaminganbieter in den deutschen Markt einsteigen, zeigt ja nur, wie attraktiv er ist. Wir wissen und schätzen das in der Mediengruppe RTL schon lange und wollen in diesem Wettbewerb der „Local Hero“ sein.“



    Der Bezahlsender Sky sieht positiv auf den Markt: „Allgemein gilt: Jeder neue Marktteilnehmer verstärkt die Aufmerksamkeit der Konsumenten auf Entertainmentinhalte, und davon profitiert der Markt insgesamt.“







    Quelle; Digitalfernsehen

    M7 beliefert den IPTV-Dienstleister BrightBlue mit Signalen für drei Ultra-HD-Sender. Die Partner von BrightBlue können ihren Kunden damit ab sofort Insight TV UHD, Fashion 4K und LoveNature 4K in ultrahoher Bildauflösung anbieten.



    M7 hatte die drei UHD-Sender im Juni 2019 in sein Kabel-Portfolio aufgenommen. BrightBlue stellt das UHD-Angebot nun Glasfaseranbietern, Netzbetreibern, Stadtwerken und anderen Partnern im Rahmen seiner schlüsselfertigen White-Label-Lösung zur Verfügung, mit der die Unternehmen eine vielseitige Multiscreen-IPTV-Plattform unter eigener Marke betreiben können.



    „Hochwertige Netze brauchen hochwertige Inhalte, mit denen sie ihre Leitungsfähigkeit voll ausspielen können“, sagte Christian Heinkele, Geschäftsführer der Eviso Germany GmbH, dem M7 Business Partner in Deutschland. „Wir freuen uns, dass die Netzbetreiber mit BrightBlue-Technologie nun auch mit UHD-Sendern Werbung für ihr IPTV-Angebot machen können. Konsumenten wechseln nur dann vom Satellitenempfang oder Kabelfernsehen zu IPTV, wenn sie Mehrwerte erkennen, und diese Mehrwerte sind zu allererst der einfache Zugang zu exklusiven Inhalten.“



    „Das Fernsehen der Zukunft heißt IPTV, und 4K-Inhalte über unsere Plattform bieten genau das, was der Zuschauer als besonderes Fernseherlebnis über eine breitbandige Internetverbindung erwartet. Dieses hochwertige Portfolio haben wir in unsere Plattform integriert und können es nun, in Erweiterung unseres umfangreichen Dienste-Spektrums, unseren Kunden zuführen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam in die Vermarktung zu gehen“, sagte Savio Dias, Geschäftsführer von BrightBlue.



    Als Bestandteil seiner White-Label-IPTV-Lösung will BrightBlue für die Endkunden seiner Partner in Kürze 4K-fähige IPTV-Boxen anbieten.



    M7 und BrightBlue hatten im März 2019 bereits eine Zusammenarbeit bei der technischen Signalzuführung von IPTV-Sendern vereinbart. Ziel ist es, Glasfaseranbietern, Netzbetreibern und Stadtwerken, die Möglichkeit zu geben, ihre Netze durch eine vielseitige Multiscreen-IPTV-Plattform aufzuwerten, neue Geschäftsmodelle und Einnahmequellen zu erschließen und die Kundenbindung zu erhöhen.







    Quelle; Digitalfernsehen

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