ARD möchte Rundfunkgebühren 2025 weiter erhöhen

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  • Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Reform könnte im Sommer 2025 kommen

    Von dpa / Redaktion digitalfernsehen.de - 19. September 2024



    Die Länder forcieren die Rundfunkreform: Was heißt das für den Rundfunkbeitrag, der eigentlich zum Jahreswechsel steigen soll?


    Eigentlich soll der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden – und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze.



    Zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags


    Mit der Reform des Rundfunks möchten die Länder die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufstellen, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien. Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen.



    quelle: digitalfernsehen.de




    Sender-Reduzierung Kernidee der Rundfunkreform: Was könnte wegfallen

    Von André Beyer -19. September 2024



    Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran.


    In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus, weil sie zunächst auf Effekte durch die Rundfunkreform hoffen, die im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.


    Im Radio und zum Beispiel auch bei den ARD-Talkshows am Freitagabend gibt es bereits jetzt Verschlankungen in Form von Zusammenlegungen sowie einem teilweise damit einhergehenden gestrafften Umfang der einzelnen Ausgaben der betroffenen Sendungen.



    ARD-Sender One steht Spekulationen zufolge am meisten auf der Kippe


    Auf Senderebene wird schon seit längerem über ein Aus (bzw. einem Marken-Rückzug ins Non-Lineare) des ARD-Spartenkanals One spekuliert. Auch weitere Programme wie Tagesschau 24 oder ähnliche dürfen sich nicht zu sicher über ein Fortbestehen sein, auch wenn es hier noch (immer) nichts Konkretes zu vermelden gibt.


    quelle: digitalfernsehen.de

  • 20 Radioprogramme weg: Länder wollen Obergrenzen für ARD - und es bleiben offene Fragen

    Mon, 23. Sep 2024



    Gibt es bald Programme wie Cosmo, BR Heimat oder NDR Blue nicht mehr? Bei der ARD soll bei vielen Radioprogrammen der Stecker gezogen werden. Wie aus einem Entwurf nach der letzten Sitzung der Rund­funk­kom­mis­sion der Länder hervorgeht, sollen die ARD-Anstalten rund 20 Radio­pro­gramme einstellen. Die Landes­rund­funk­anstalten würden dann nur noch zirka 50 Hörfunk­wellen anbieten.


    Im rbb-Medienmagazin erläuterte Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission, wie sich die Länder das vorstellen. Demzufolge soll es pro ARD-Anstalt Obergrenzen für Radioprogramme geben. Größere und Mehrländer-Anstalten wie der WDR oder der MDR dürfen dann maximal nur noch fünf Radioprogramme terrestrisch ausstrahlen, kleinere wie der Saarländische Rundfunk sogar nur noch vier. Bei Mehrländeranstalten wie dem MDR dürften regionale Landessender wie MDR Sachsen, MDR Thüringen oder MDR Sachsen-Anhalt dann als ein Programm zählen.


    Die ARD-Anstalten können selbst bestimmen, welche Radiowellen sie streichen oder mit anderen zusammenlegen. Aktuell strahlt beispielsweise der MDR pro Bundesland acht Radioprogramme über UKW und DAB+ aus. Von dreien müsste sich die ARD-Anstalt also wieder trennen.


    Die Reform dürfte gegen Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Hörfunk gehen. Es ist zu befürchten, dass letztlich nur noch die Radiostationen übrig bleiben, welche die meisten Hörer erreichen, und dass Spartenangebote abseits des Mainstreams auf der Streichliste stehen. Es stellt sich also durchaus die Frage, ob anstelle von pauschalen Streichungen mit dem Taschenrechner nicht inhaltiche Vorgaben für die ARD-Anstalten sinnvoller wären.


    Es bleiben zudem jede Menge offene Fragen, etwa, ob es bei den Obergrenzen nur um Programme geht, die eine ARD-Anstalt alleine betreibt. Unklar ist vor diesem Hintergrund beispielsweise, wie Gemeinschaftsprogramme wie Cosmo oder Die Maus gewertet werden.


    Offen ist zudem, ob ARD-Anstalten abseits der Obergrenze Programme anderer Funkhäuser ausstrahlen dürfen, wenn ein eigenes wegfällt. Ungeklärt ist auch die Frage, ob ARD-Anstalten nur ihre eigenen Programme fusionieren oder auch mit solchen anderer Funkhäuser zusammengehen dürfen und ob das dann nach Vorgaben der Politik ebenfalls als vollwertiges Programm zählt.


    Noch vor wenigen Jahren hieß es aus der Politik, die ARD bräuchte im Digitalen Entwicklungschancen, daher erlaubte man den Anstalten Zusatzprogramme über das Digitalradio DAB/DAB+. Jetzt fährt man einen gegenteiligen Kurs, Heike Raab spricht im rbb-Interview von einem "Wildwuchs", obwohl die Politik bisher schon die Anzahl der ARD-Radioprogramme- auch über DAB+ - reguliert hatte.


    Hintergrund des harschen Vorgehens der Länder ist, dass es zuletzt allgemein heftige Kritik am Senderverbund gab, teils angestachelt durch die Rechtspopulisten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk am liebsten abschaffen würden, teils aber auch durch Skandale in den ARD-Häusern selbst wie beim rbb.


    Der Rundfunkbeitrag soll laut der Länder-Pläne ab Januar 2025 nicht steigen, sondern zunächst beim aktuellen Betrag von 18,36 Euro pro Monat bleiben. Über eine Anpassung soll entschieden werden, wenn die Einsparungen greifen, die durch die geplanten Reformen erzielt werden. Die zuständige Beitragskommission KEF hatte eine Erhöhung des Beitrags um monatlich 58 Cent auf dann 18,94 Euro ab 2025 empfohlen, mehrere Länder sind aber dagegen.


    Ende Oktober soll im Rahmen der Minis­ter­prä­siden­ten­kon­ferenz die endgül­tige Entschei­dung zu den geplanten Einschnitten beim gebüh­ren­finan­zierten Rund­funk fallen. Im Anschluss müssen die Land­tage aller 16 Bundes­länder grünes Licht für die Umset­zung der Reform geben. Im Sommer 2025 könnte der Beschluss dann rechts­kräftig werden.


    Bisher gibt es keinerlei Reaktion oder Kritik an den Länder-Vorschlägen aus den Reihen der ARD. Offenbar liegt dies aber auch daran, dass der Senderverbund von sich aus lineare Programme reduzieren will. So hatte der Hessische Rundfunk zuletzt angekündigt, künftig nur noch drei statt bisher sechs Radiowellen selbst veranstalten zu wollen. Mehr sei nur im Rahmen von Kooperationen mit anderen ARD-Anstalten denkbar. ard.de



    quelle: satellifax.de

  • birdy

    Hat den Titel des Themas von „Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Reform könnte im Sommer 2025 kommen“ zu „ARD möchte Rundfunkgebühren 2025 weiter erhöhen“ geändert.
  • ARD möchte Rundfunkgebühren 2025 weiter erhöhen

    Von René Resch

    Autor 30.9.2024 18:28 Uhr



    Geht es nach den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, soll im nächsten Jahr die Rundfunkgebühr wieder einen Sprung nach oben machen – einige Bundesländer stellen sich allerdings noch quer.


    Aktuell zahlen Haushalte und Firmen 18,36 Euro im Monat an Rundfunkbeiträgen. So finanzieren sich ARD, ZDF, Deutschlandradio und alle weiteren Angebote. Wenn es nach den ARD-Intendanten geht, steigt der Rundfunkbeitrag schon bald um satte 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro, die Länder sind sich dabei allerdings nicht so einig.


    Die ARD möchte, dass die “GEZ”-Gebühr zum 1. Januar 2025 dementsprechend angehoben werden. “Es gibt keinen Plan B”, sagte der ARD-Vorsitzende und SWR-Chef Kai Gniffke bei einem Gespräch mit der Presse. Alle neun ARD-Anstalten planten in ihren Etats für das kommende Jahr die Erhöhung fest ein, schließlich hatte die Gebührenkommission KEF eine Erhöhung empfohlen.



    Einige Bundesländer wollen nicht mitspielen


    “Wir vertrauen darauf, dass alle Beteiligten sich an das gesetzliche Verfahren halten”, so Gniffke weiter. Allerdings sind mindestens sieben Bundesländer strikt gegen eine Erhöhung: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt – die Länder sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür – und keines der Bundesländer ist gezwungen, der KEF-Empfehlung zu folgen.


    Alle Länderchefs und alle Länderparlamente müssen einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Falls die Bundesländer tatsächlich bei ihrem Veto bleiben, möchte die ARD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies geschah wie einst vor der letzten Erhöhung im Jahre 2021, die Sachsen-Anhalt damals im Vorfeld blockiert hat. Die Sender klagten damals vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das im Sommer 2021 die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchsetzte. Ein derartiges Vorgehen würde wiederum der ohnehin bröckelnden allgemeinen Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen weiter schaden.



    Erhöhung somit bislang nicht sicher


    Die Entwicklung der Rundfunkbeitragshöhe für das nächste Jahr bleibt somit vorerst weiter unklar. Die Bundesländer veröffentlichten einen vorläufigen Entwurf für eine Reform, mit der sie Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter machen wollen. “Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen”, teilte etwa die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit.



    quelle: pcwelt.de

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